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Niedersachsen

Gästebeitrag in Spiekeroog

Höhe
ab 2,20 €pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 6 frei, unter 15: ab 0,90 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Spiekeroog bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Gästebeitrag je Aufenthaltstag: Saison A (15.03.-31.10.) 5,50 Euro Erwachsene, 2,30 Euro Kinder 6-14 Jahre; Saison B 2,20 Euro bzw. 0,90 Euro. Anreise- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind befreit. Erhebung durch die Nordseebad Spiekeroog GmbH.

Höhe
ab 2,20 € pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt
Je Aufenthaltstag und Person: Saison A (15.03. bis 31.10.) Erwachsene 5,50 Euro, Kinder 2,30 Euro; Saison B (übrige Zeit) Erwachsene 2,20 Euro, Kinder 0,90 Euro. Kind = 6 bis 14 Jahre, Erwachsene ab vollendetem 15. Lebensjahr. Anreise- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.12.2024)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 15: ab 0,90 €
Berufliche Übernachtungen
Auf Antrag befreit: Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder -ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten und einen Tätigkeitsnachweis vorlegen (Arbeitgeber-/Einsatzbescheinigung).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
§ 10: Der Gästebeitrag wird innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft für die gesamte geplante Aufenthaltsdauer fällig; bei Aufenthalten bis 24 Stunden sofort bei Ankunft. § 8 Abs. 2: Unterkunftsgeber müssen den Gast auffordern, sich bei der Nordseebad Spiekeroog GmbH zu melden.
Zahlung
Der Gast zahlt an die Nordseebad Spiekeroog GmbH; laut Website wird der Beitrag beim Kauf des Fährtickets automatisch beglichen.
Einreichung
Gäste melden sich innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft bei der Nordseebad Spiekeroog GmbH (Name, Anschrift, Ausweis); Unterkunftsgeber fordern zur Meldung auf und führen ein Gästeverzeichnis.
Betrieb anzeigen
Unterkunftsgeber haben Auskünfte zu erteilen und das Gästeverzeichnis vorzulegen (§ 8 Abs. 3); Aufbewahrung sechs Jahre.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Spiekeroog nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Spiekeroog ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Jahresgästekarte: 30-facher Beitrag der Saison A (§ 4 Abs. 2).
  • Befreiung auf Antrag auch für Schwerbehinderte mit GdB 100 und Begleitpersonen (Merkzeichen B).
  • Bei vorzeitiger Abreise muss der Unterkunftsgeber dies auf der Gästekarte bescheinigen (§ 5).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Spiekeroog.

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