Niedersachsen
Gästebeitrag in Werdum
- Höhe
- ab 1,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltspätestens am Anreisetag
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: ab 0,50 €
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
Einige Angaben für Werdum bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Der Gästebeitrag wird je Übernachtung erhoben (Hauptsaison 15.03.-31.10. 3,00 EUR, sonst 1,00 EUR; Kinder 6 bis 15 Jahre 2,00 bzw. 0,50 EUR). Der Wohnungsgeber erfasst die Buchung im Online-Meldesystem, stellt die Gästekarte spätestens bei Ankunft aus, zieht den Beitrag ein und führt ihn an den Heimat- und Verkehrsverein ab. Abrechnung erfolgt monatlich über das digitale System.
- Höhe
- ab 1,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt
Je Übernachtung: Hauptsaison 15.03.-31.10. Personen nach Vollendung des 16. Lebensjahres 3,00 EUR, 6 bis einschließlich 15 Jahre 2,00 EUR; übrige Zeit 01.11.-14.03. 1,00 EUR bzw. 0,50 EUR. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres frei. Jahresgästebeitrag 28 Übernachtungen: 84,00 EUR bzw. 56,00 EUR. (gilt seit 01.01.2022) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: ab 0,50 €
- Berufliche Übernachtungen
- Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder Ausbildung im anerkannten Erhebungsgebiet aufhalten, sind ausgenommen.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- § 7: Buchungsdaten digital im Online-Meldesystem erfassen, Gästekarte spätestens bei Ankunft zur Verfügung stellen, Beitrag gleichzeitig einziehen und an den Heimat- und Verkehrsverein abführen; Abrechnung monatlich über das digitale System. Bei genehmigtem Meldeschein-Verfahren Überweisung innerhalb von 10 Tagen nach Zahlungsaufforderung.
- Zahlung
- Beitragspflichtiger zahlt unmittelbar nach Ankunft an den Wohnungsgeber (§ 6 Abs. 1); Wohnungsgeber führt an den Heimat- und Verkehrsverein Werdum ab.
- Einreichung
- Online-Meldesystem; Ausnahmen nur auf begründeten Antrag mit kostenpflichtigem Meldeschein (0,50 EUR je Durchschreibesatz).
- Betrieb anzeigen
- Gästeverzeichnis führen und 6 Jahre ab Beginn des Folgejahres aufbewahren; Satzung durch Aushang oder Auslage bekannt geben.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Werdum nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Werdum ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Wohnungsgeber haften für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Ablieferung des Gästebeitrags (§ 7 Abs. 5).
- Zweitwohnungsinhaber und Dauercamper zahlen Jahres- bzw. pauschalierten Gästebeitrag per Bescheid.
- Prädikat laut Paket: Luftkurort.
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Werdum - Gästebeitragssatzung (5. Änderung)
- Gemeinde Werdum - Nordsee-ServiceCard
- Amtliche Bestätigung (Verifikation 09.10.2026)
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Werdum.
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