Niedersachsen
Gästebeitrag (Kurtaxe) in Langeoog
- Höhe
- ab 3,80 €pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt
- Abrechnung und Fristen
- Gast zahlt selbstGast zahlt selbst spätestens am Abreisetag
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: ab 1,90 €
- Zuletzt geprüft
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 14.10.2026.
Einige Angaben für Langeoog bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Meldung der Gäste: die Satzung nennt keine Frist, nur auf Verlangen der Gemeinde (§ 8 Abs. 2).
Regeln im Detail
Langeoog erhebt einen Gästebeitrag von 4,95 € je Person und Übernachtung in der Hauptsaison (15.03.-31.10.) und 3,80 € in der übrigen Zeit; Kinder vom 7. bis zum 16. Lebensjahr zahlen 2,45 € bzw. 1,90 €, Kinder bis 6 Jahre sind befreit. Bei zusammenhängendem Aufenthalt werden höchstens 28 Übernachtungen berechnet. Der Gast zahlt den Beitrag selbst an den Servicestellen des Tourismus-Service, spätestens am Abreisetag; der Wohnungsgeber muss ihn dazu auffordern und auf Verlangen der Gemeinde die Gäste melden.
- Höhe
- ab 3,80 € pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt
Je Person und Übernachtung 4,95 € in der Hauptsaison (15.03.-31.10.) und 3,80 € in der übrigen Zeit (01.11.-14.03.); Kinder und Jugendliche vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres 2,45 € bzw. 1,90 €, Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind befreit. In der Schließungsphase im Februar 1,40 € bzw. 0,70 €. Bei zusammenhängendem Aufenthalt werden höchstens 28 Übernachtungen berechnet. Jahresgästebeitrag 138,60 € (Kinder 68,60 €). Tagesgäste (An- und Abreise am selben Tag) zahlen 4,95 € bzw. 2,45 €. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: ab 1,90 €
- Berufliche Übernachtungen
- Befreit sind Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten (§ 5 Abs. 1 Nr. 4); die Befreiung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag und mit Nachweis (§ 5 Abs. 2 und 3).
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 28 Nächte bzw. Tage je zusammenhängendem Aufenthalt.
- Anerkannt als
- Nordseeheilbad (amtliche Liste des Landes Niedersachsen, Stand 13.04.2026)
Pflichten und Fristen
- Gemeinde
- Gemeinde Langeoog
- Meldung der Gäste
- Die Satzung nennt keine Frist, nur auf Verlangen der Gemeinde. Auf Verlangen der Gemeinde meldet der Wohnungsgeber die Gäste, indem er die von den Gästen ausgefüllten Meldevordrucke der Gemeinde vorlegt (§ 8 Abs. 2). § 8 Abs. 2
- Zahlung durch den Gast
- Spätestens am Abreisetag. § 7 Abs. 1
- Außerdem in der Satzung
- Der Wohnungsgeber fordert die Gäste zur Zahlung auf (§ 8 Abs. 1). Jeder Wohnungsgeber führt ein Gästeverzeichnis mit Name, Anschrift sowie An- und Abreisetag aller Gäste, eingetragen am Tag der Ankunft (§ 8 Abs. 4).
- Betrieb anzeigen
- Eine Anzeigepflicht ist für diesen Ort noch nicht erfasst.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Langeoog nicht ein. Das ist hier auch nicht nötig: Ihre Gäste zahlen sie selbst direkt an die Gemeinde bzw. Kurverwaltung. Sie führen im Regelfall nichts ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Langeoog ab. Auch hier zahlen die Gäste selbst; ziehen Sie keinen Betrag zusätzlich ein. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Der Gast zahlt den Gästebeitrag selbst bei den Servicestellen des Tourismus-Service; der Wohnungsgeber zieht ihn nicht ein, muss die Gäste aber zur Zahlung auffordern und die Satzung durch Aushang oder Auslage bekanntgeben (§ 8 Abs. 1).
- Der Wohnungsgeber haftet nicht, wenn er der Gemeinde den Gast nach § 8 Abs. 2 gemeldet hat; sonst haften Gast und Wohnungsgeber als Gesamtschuldner (§ 11).
- Weitere Befreiungen: Verwandtenbesuch bei unentgeltlicher Aufnahme, Begleitpersonen ständig Begleitbedürftiger, bettlägerig Kranke (§ 5 Abs. 1 Nr. 3, 5 und 6).
- Befreiungen gibt es nur auf schriftlichen Antrag, Teilbefreiungen bis 14 Tage vor Anreise (§ 5 Abs. 3, § 6 Abs. 6).
- Maßgeblich für die Beitragshöhe ist der Anreisetag (§ 3).
- Der Gästebeitrag enthält freien Eintritt im Meerwasser-Freizeit- und Erlebnisbad (90 Minuten in der Hauptsaison, 120 Minuten in der übrigen Zeit).
Quellen und Prüfstand
- Amtsblatt für den Landkreis Wittmund 30.12.2024 – 3. Änderung der Gästebeitragssatzung der Gemeinde Langeoog (S. 143 f.)
- Gemeinde Langeoog – Gästebeitragssatzung, Lesefassung der 3. Änderungssatzung
- Inselgemeinde Langeoog – Ortsrecht / Satzungen
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde Langeoog.
Verlauf für Langeoog
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Langeoog nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.
Häufige Fragen: Kurtaxe in Langeoog
Was kostet die Kurtaxe in Langeoog?
Gästebeitrag in Langeoog: ab 3,80 € pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde Langeoog, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Wie viel Kurtaxe zahlt eine Familie für eine Woche in Langeoog?
Ein Beispiel, gerechnet mit dem Rechner dieser Seite: 2 Erwachsene und ein Kind (8 Jahre), 7 Nächte ab Mittwoch, 1. Juli 2026, 120,00 € pro Nacht für die ganze Unterkunft (inklusive 7 % Umsatzsteuer), direkt gebucht. Pro Nacht: Hauptsaison: 2 × 4,95 € + 1 × 2,45 € (unter 16 J.) = 12,35 € (× 7). Insgesamt 86,45 €. Ihre eigene Buchung rechnen Sie oben im Rechner.
Zahlen Kinder in Langeoog Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche: unter 6 frei, unter 16: ab 1,90 €.
Wann müssen Gastgeber in Langeoog die Kurtaxe melden und abführen?
Meldung der Gäste: die Satzung nennt keine Frist, nur auf Verlangen der Gemeinde (§ 8 Abs. 2). Zahlung durch den Gast: spätestens am Abreisetag (§ 7 Abs. 1). Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.
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