Niedersachsen
Gästebeitrag (Kurtaxe) in Wittmund (Carolinensiel-Harlesiel)
- Höhe
- ab 1,25 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Zone, Kinder ermäßigt
- Abrechnung und Fristen
- nach BescheidZahlung binnen 14 Tagen nach Zugang des Bescheids bzw. der Anforderung; Meldung binnen 24 Stunden nach der Ankunft (bei Meldung mit Durchschreibesätzen)
- Kinder
- unter 4 frei, unter 16: ab 1,25 €, teils frei
- Zuletzt geprüft
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 14.10.2026.
Einige Angaben für Wittmund (Carolinensiel-Harlesiel) bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Meldung der Gäste: binnen 24 Stunden nach der Ankunft, bei Meldung mit Durchschreibesätzen (§ 8 Abs. 1). Zahlung nach Bescheid: binnen 14 Tagen nach Zugang des Bescheids bzw. der Anforderung (§ 8 Abs. 1).
Regeln im Detail
Gästebeitrag der Stadt Wittmund für Carolinensiel-Harlesiel (Zone 1) sowie Altfunnixsiel, Neufunnixsiel und Großcharlottengroden (Zone 2), ganzjährig, mit Nordsee-ServiceCard als Zahlungsnachweis. Berechnet wird je Tag, An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Die Hauptzeit läuft vom 15. März bis 6. Januar des Folgejahres, danach gilt bis 14. März der halbe Satz, Kinder von 4 bis 15 Jahren zahlen dann nichts. Der Gastgeber stellt die Gästekarte nach der Ankunft unverzüglich aus, zieht den Beitrag gleichzeitig ein und führt ihn innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung der Kurverwaltung (Nordseebad Carolinensiel-Harlesiel GmbH) ab.
- Höhe
- ab 1,25 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Zone, Kinder ermäßigt
Gästebeitrag je Tag (An- und Abreisetag zusammen als ein Tag) nach § 4 Abs. 1: Zone 1 Carolinensiel Personen ab 16 Jahren 3,00 € in der Hauptgästebeitragszeit (15.03. bis 06.01. des Folgejahres) und 1,50 € in der Nebengästebeitragszeit (07.01. bis 14.03.), Personen von 4 bis einschließlich 15 Jahren 1,50 € und 0,00 €; Zone 2 Altfunnixsiel ab 16 Jahren 2,50 € und 1,25 €, 4 bis 15 Jahre 1,25 € und 0,00 €. Der Gästebeitrag wird höchstens für 30 Tage erhoben. (gilt seit 13.10.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 4 frei, unter 16: ab 1,25 €, teils frei
- Berufliche Übernachtungen
- Von der Gästebeitragspflicht ausgenommen sind Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten (§ 2 Nr. 2); der Nachweis liegt bei der Person.
- Anerkannt als
- Ortsteil Carolinensiel-Harlesiel: Nordsee- und Thalassoheilbad; Ortsteil Kernort: Erholungsort (amtliche Liste des Landes Niedersachsen, Stand 13.04.2026)
Pflichten und Fristen
- Gemeinde
- Stadt Wittmund
- Meldung der Gäste
- Binnen 24 Stunden nach der Ankunft, bei Meldung mit Durchschreibesätzen. § 8 Abs. 1
- Einzug beim Gast
- Binnen 24 Stunden nach der Ankunft. Gäste mit den Durchschreibesätzen oder der digitalen Anwendung der Kurverwaltung erfassen und die Gästekarte (digital oder auf Papier) ausgeben; Fragen an die Gästebeitragskasse der Nordseebad Carolinensiel-Harlesiel GmbH. § 8 Abs. 1
- Zahlung nach Bescheid
- Binnen 14 Tagen nach Zugang des Bescheids bzw. der Anforderung. § 8 Abs. 1
- Außerdem in der Satzung
- Die Satzung ist in den vermieteten Räumen an gut sichtbarer Stelle auszulegen (§ 8 Abs. 1 Buchst. c).
- Betrieb anzeigen
- Eine Anzeigepflicht ist für diesen Ort noch nicht erfasst.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Wittmund (Carolinensiel-Harlesiel) nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Wittmund (Carolinensiel-Harlesiel) ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Eigentümer von Zweitwohnungen im Erhebungsgebiet, Dauercamper und Inhaber von Dauerbootsliegeplätzen zahlen unabhängig von der Aufenthaltsdauer den Jahresgästebeitrag (Zone 1: 90 € Erwachsene, 45 € Kinder; Zone 2: 75 € und 37,50 €; § 4 Abs. 3).
- Der Gastgeber haftet für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung des Gästebeitrags (§ 11 Abs. 3).
- Nicht gästebeitragspflichtig sind unter anderem Personen mit Hauptwohnung in der Stadt Wittmund und Verwandtenbesuch ohne Entgelt (§ 2).
- Die Gästekarten gelten nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis (§ 7 Abs. 5).
- Das Inkrafttreten der Neufassung (Ratsbeschluss 10.12.2024) ist nicht amtlich belegt; die Sätze gelten laut der veröffentlichten Satzung, für Zeiträume vor dem 13.10.2026 ist der Tarif nicht belegt.
Quellen und Prüfstand
- Stadt Wittmund – 2.34 Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages (Ortsrecht)
- Stadt Wittmund – Satzungen und Verordnungen, Fachbereich I Finanzen
- Nordseebad Carolinensiel-Harlesiel GmbH – Nordsee-ServiceCard / Gästebeitrag
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Wittmund.
Verlauf für Wittmund (Carolinensiel-Harlesiel)
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Wittmund (Carolinensiel-Harlesiel) nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.
Häufige Fragen: Kurtaxe in Wittmund (Carolinensiel-Harlesiel)
Was kostet die Kurtaxe in Wittmund (Carolinensiel-Harlesiel)?
Gästebeitrag in Wittmund (Carolinensiel-Harlesiel): ab 1,25 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Zone, Kinder ermäßigt. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Wittmund, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Zahlen Kinder in Wittmund (Carolinensiel-Harlesiel) Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche: unter 4 frei, unter 16: ab 1,25 €, teils frei.
Wann müssen Gastgeber in Wittmund (Carolinensiel-Harlesiel) die Kurtaxe melden und abführen?
Meldung der Gäste: binnen 24 Stunden nach der Ankunft, bei Meldung mit Durchschreibesätzen (§ 8 Abs. 1). Einzug beim Gast: binnen 24 Stunden nach der Ankunft (§ 8 Abs. 1). Zahlung nach Bescheid: binnen 14 Tagen nach Zugang des Bescheids bzw. der Anforderung (§ 8 Abs. 1). Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.
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