Hessen
Kurbeitrag in Wald-Michelbach
- Höhe
- gestaffeltSonderregel, siehe Details
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Wald-Michelbach bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurbeitrag wird nur vom 01.04. bis 30.09. erhoben. Die Satzung von 1996 nennt DM 0,50 je Aufenthaltstag ab 16 Jahren; ein aktueller Euro-Betrag liegt im Auszug nicht vor. Anreise- und Abreisetag zählen als ein Tag. Der Gastgeber zieht den Beitrag im Voraus für die Aufenthaltsdauer ein.
- Höhe
- Sonderregel (siehe Stadtseite)
Satzung von 1996 nennt DM 0,50 je Aufenthaltstag ab Vollendung des 16. Lebensjahres, erhoben vom 01.04. bis 30.09. Ein aktueller Euro-Betrag steht im Auszug nicht; ob die Satzung noch gilt, ist offen. (gilt seit 01.01.1996) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Personen, die sich nur zur Ausübung ihres Berufes oder zu Ausbildungszwecken im Erhebungsgebiet aufhalten, sind befreit.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldeformulare binnen 24 Stunden nach Ankunft des Gastes beim Gemeindevorstand abgeben (§ 11 Abs. 4).
- Zahlung
- Beitrag im Voraus für die Aufenthaltsdauer einziehen und unverzüglich an den Gemeindevorstand abliefern.
- Einreichung
- Meldeformulare beim Gemeindevorstand Wald-Michelbach.
- Betrieb anzeigen
- Gäste an- und abmelden, Verzeichnis führen (4 Jahre aufbewahren).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Wald-Michelbach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Wald-Michelbach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Befreit sind u. a. das vierte und jedes weitere Familienmitglied sowie Passanten und Tagungsteilnehmer bis drei Tage Aufenthalt.
- Die Satzung muss im Betrieb an zugänglicher Stelle ausgehängt werden.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Wald-Michelbach.
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