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Hessen

Kurbeitrag in Grasellenbach

Höhe
ab 0,60 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Ortsteil
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 2 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Grasellenbach bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Regeln im Detail

Kurbeitrag je Aufenthaltstag ab 18 Jahren: 0,80 Euro (Gras-Ellenbach), 0,70 Euro (Hammelbach), 0,60 Euro (Wahlen, Scharbach), höchstens 20 Euro je Person und Kalenderjahr. Anreise- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Der Gastgeber meldet Gäste binnen 48 Stunden, zieht den Beitrag ein und liefert ihn an die Gemeindekasse ab.

Höhe
ab 0,60 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Ortsteil
Je Aufenthaltstag und Person nach Vollendung des 18. Lebensjahres: Gras-Ellenbach 0,80 Euro, Hammelbach 0,70 Euro, Wahlen und Scharbach 0,60 Euro; Obergrenze Jahreskurabgabe 20,00 Euro. (gilt seit 01.01.2019)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldeformulare binnen 48 Stunden der Gemeindeverwaltung zuleiten (§ 9 Abs. 3 in der Fassung der 2. Änderungssatzung).
Zahlung
Einziehen und an die Gemeindekasse abliefern (§ 9 Abs. 6); Abführungsfrist im Auszug nicht genannt.
Einreichung
Meldeformulare an die Gemeindeverwaltung Grasellenbach (§ 9 Abs. 3).
Betrieb anzeigen
Gäste an- und abmelden; Kurbeitrag ist Bringschuld (§ 9).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Grasellenbach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Grasellenbach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Elektronische Meldung mit Zustimmung der Gemeindeverwaltung über ein Datenverarbeitungsgerät möglich (§ 9 Abs. 7).
  • Mehrere Aufenthalte im Jahr: Beitrag nur bis zur Höhe der Jahreskurabgabe von 20,00 Euro.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Grasellenbach.

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