Hessen
Kurbeitrag in Grasellenbach
- Höhe
- ab 0,60 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Ortsteil
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 2 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Grasellenbach bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurbeitrag je Aufenthaltstag ab 18 Jahren: 0,80 Euro (Gras-Ellenbach), 0,70 Euro (Hammelbach), 0,60 Euro (Wahlen, Scharbach), höchstens 20 Euro je Person und Kalenderjahr. Anreise- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Der Gastgeber meldet Gäste binnen 48 Stunden, zieht den Beitrag ein und liefert ihn an die Gemeindekasse ab.
- Höhe
- ab 0,60 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Ortsteil
Je Aufenthaltstag und Person nach Vollendung des 18. Lebensjahres: Gras-Ellenbach 0,80 Euro, Hammelbach 0,70 Euro, Wahlen und Scharbach 0,60 Euro; Obergrenze Jahreskurabgabe 20,00 Euro. (gilt seit 01.01.2019) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldeformulare binnen 48 Stunden der Gemeindeverwaltung zuleiten (§ 9 Abs. 3 in der Fassung der 2. Änderungssatzung).
- Zahlung
- Einziehen und an die Gemeindekasse abliefern (§ 9 Abs. 6); Abführungsfrist im Auszug nicht genannt.
- Einreichung
- Meldeformulare an die Gemeindeverwaltung Grasellenbach (§ 9 Abs. 3).
- Betrieb anzeigen
- Gäste an- und abmelden; Kurbeitrag ist Bringschuld (§ 9).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Grasellenbach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Grasellenbach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Elektronische Meldung mit Zustimmung der Gemeindeverwaltung über ein Datenverarbeitungsgerät möglich (§ 9 Abs. 7).
- Mehrere Aufenthalte im Jahr: Beitrag nur bis zur Höhe der Jahreskurabgabe von 20,00 Euro.
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Grasellenbach – Kurbeitragssatzung 1. Änderung
- Gemeinde Grasellenbach – 2. Änderung der Kurbeitragssatzung
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Grasellenbach.
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