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Hessen

Kurbeitrag in Lindenfels

Höhe
ab 0,11 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Unterkunft
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

Kurbeitrag 0,25 Euro je Aufenthaltstag (Reha-Klinik 0,11 Euro), ganzjährig, nur für Volljährige. Anreise- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Der Gastgeber zieht den Beitrag ein, weist ihn in der Rechnung gesondert aus, meldet bis zum 10. des Folgemonats und führt bis Ende des Folgemonats ab.

Höhe
ab 0,11 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Unterkunft
0,25 Euro je Aufenthaltstag, in der Reha-Klinik 0,11 Euro; Dauercamper Jahreskurbeitrag 7,00 Euro (28 Tagessätze); ganzjährig; volljährige Gäste. (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
Laut Stadtseite unerheblich, ob die Übernachtung erholungs- oder berufsbedingt erfolgt.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung bis zum 10. des Folgemonats (§ 7 Abs. 3), Abführung spätestens bis Ende des Folgemonats (§ 8 Abs. 2).
Zahlung
Abführung an die Stadt Lindenfels, Kur- und Touristikservice, bis Ende des Folgemonats.
Einreichung
Bevorzugt elektronisch über den Online-Zugang auf www.lindenfels.de, ausnahmsweise schriftlich mit Formular.
Betrieb anzeigen
Gäste an- und abmelden, Gästeverzeichnis 4 Jahre aufbewahren (§ 7).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Lindenfels nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Lindenfels ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Kurbeitrag in der Beherbergungsrechnung gesondert ausweisen.
  • Befreit sind u. a. Schüler und Studierende auf Klassen- und Studienfahrten sowie Hausbesuch bei Einwohnern mit Hauptwohnung.
  • Die Kurkarte wird meist vom Wohnungsgeber im Auftrag der Stadt ausgestellt.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Lindenfels.

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