Hessen
Kurbeitrag in Lindenfels
- Höhe
- ab 0,11 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Unterkunft
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurbeitrag 0,25 Euro je Aufenthaltstag (Reha-Klinik 0,11 Euro), ganzjährig, nur für Volljährige. Anreise- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Der Gastgeber zieht den Beitrag ein, weist ihn in der Rechnung gesondert aus, meldet bis zum 10. des Folgemonats und führt bis Ende des Folgemonats ab.
- Höhe
- ab 0,11 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Unterkunft
0,25 Euro je Aufenthaltstag, in der Reha-Klinik 0,11 Euro; Dauercamper Jahreskurbeitrag 7,00 Euro (28 Tagessätze); ganzjährig; volljährige Gäste. (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Laut Stadtseite unerheblich, ob die Übernachtung erholungs- oder berufsbedingt erfolgt.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung bis zum 10. des Folgemonats (§ 7 Abs. 3), Abführung spätestens bis Ende des Folgemonats (§ 8 Abs. 2).
- Zahlung
- Abführung an die Stadt Lindenfels, Kur- und Touristikservice, bis Ende des Folgemonats.
- Einreichung
- Bevorzugt elektronisch über den Online-Zugang auf www.lindenfels.de, ausnahmsweise schriftlich mit Formular.
- Betrieb anzeigen
- Gäste an- und abmelden, Gästeverzeichnis 4 Jahre aufbewahren (§ 7).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Lindenfels nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Lindenfels ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Kurbeitrag in der Beherbergungsrechnung gesondert ausweisen.
- Befreit sind u. a. Schüler und Studierende auf Klassen- und Studienfahrten sowie Hausbesuch bei Einwohnern mit Hauptwohnung.
- Die Kurkarte wird meist vom Wohnungsgeber im Auftrag der Stadt ausgestellt.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Lindenfels.
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