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Hessen

Tourismusbeitrag (Erholungs- und Tourismusbeitrag) in Wesertal

Höhe
2,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 20. des Folgemonats
Kinder
zahlen mitwie Erwachsene
Zuletzt geprüft
08.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

Zuletzt geprüft am 08.10.2026.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Tourismusbeitrag 2,00 € je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Gastgeber melden Gäste, stellen die Tourismuskarte aus, weisen den Beitrag gesondert in der Rechnung aus und führen ihn quartalsweise bis zum 20. des Folgemonats ab.

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.04.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Anmeldung der Gäste unverzüglich (§ 6 Abs. 1); Meldeformulare zum Ende eines jeden Quartals; Abführung bis zum 20. des auf das Quartalsende folgenden Monats (§ 6 Abs. 3, § 8 Abs. 2).
Zahlung
Beitrag ist am Abreisetag fällig, an den Meldepflichtigen bzw. direkt an die Gemeinde zu entrichten und in der Beherbergungsrechnung gesondert auszuweisen (§ 3, § 8).
Einreichung
Schriftliche Anmeldung mit dem von der Gemeinde vorgegebenen Zusatz zum Meldeformular; Gästeverzeichnis fortlaufend führen (§ 6).
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Wesertal nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Wesertal ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Jeder Beitragspflichtige erhält mit der Anmeldung eine Tourismuskarte, die der Meldepflichtige ausstellt (§ 7).
  • Befreit sind Hausbesuche bei Personen mit Hauptwohnung in Wesertal; Patienten mit ärztlichem Attest auf Antrag (§ 5).
  • Ersatzausfertigung einer verlorenen Tourismuskarte kostet 15 EUR (§ 7 Abs. 4).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 08.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Wesertal.

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