Hessen
Tourismusbeitrag (Erholungs- und Tourismusbeitrag) in Wesertal
- Höhe
- 2,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 20. des Folgemonats
- Kinder
- zahlen mitwie Erwachsene
- Zuletzt geprüft
- 08.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 08.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Tourismusbeitrag 2,00 € je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Gastgeber melden Gäste, stellen die Tourismuskarte aus, weisen den Beitrag gesondert in der Rechnung aus und führen ihn quartalsweise bis zum 20. des Folgemonats ab.
- Höhe
- 2,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.04.2025)
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Anmeldung der Gäste unverzüglich (§ 6 Abs. 1); Meldeformulare zum Ende eines jeden Quartals; Abführung bis zum 20. des auf das Quartalsende folgenden Monats (§ 6 Abs. 3, § 8 Abs. 2).
- Zahlung
- Beitrag ist am Abreisetag fällig, an den Meldepflichtigen bzw. direkt an die Gemeinde zu entrichten und in der Beherbergungsrechnung gesondert auszuweisen (§ 3, § 8).
- Einreichung
- Schriftliche Anmeldung mit dem von der Gemeinde vorgegebenen Zusatz zum Meldeformular; Gästeverzeichnis fortlaufend führen (§ 6).
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Wesertal nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Wesertal ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Jeder Beitragspflichtige erhält mit der Anmeldung eine Tourismuskarte, die der Meldepflichtige ausstellt (§ 7).
- Befreit sind Hausbesuche bei Personen mit Hauptwohnung in Wesertal; Patienten mit ärztlichem Attest auf Antrag (§ 5).
- Ersatzausfertigung einer verlorenen Tourismuskarte kostet 15 EUR (§ 7 Abs. 4).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 08.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Wesertal.
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