Hessen
Übernachtungssteuer in Kassel
- Höhe
- 5 %vom Nettopreis
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- zahlen mitwie Erwachsene
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
5 % des Übernachtungsentgelts ohne Umsatzsteuer und ohne Entgelte für andere Dienstleistungen (netto). Ab der 29. Übernachtung eines Gastes im Kalenderjahr steuerfrei.
- Höhe
- 5 % vom Nettopreis (gilt seit 01.07.2025)
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- Laut FAQ der Stadt wird nicht zwischen dienstlichen und touristischen Übernachtungen unterschieden.
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 28 Nächte am Stück
- Erhoben seit
- 01.07.2025
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Erklärung bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres einreichen.
- Zahlung
- Die Stadt setzt die Steuer per Bescheid fest. Zu zahlen ist 14 Tage nach Bekanntgabe, per SEPA-Lastschrift oder Überweisung an die Stadtkasse.
- Einreichung
- Online-Verfahren auf kassel.de (mit Debitorennummer und Vorgangs-ID aus der Anmeldung) oder amtlicher Vordruck. Anzugeben sind Übernachtungen und Nettoentgelte je Monat, auch die der steuerfreien Übernachtungen.
- Betrieb anzeigen
- Beginn der Vermietung spätestens innerhalb von 14 Tagen auf amtlichem Vordruck bei der Stadt anmelden. Ende, Betreiberwechsel oder Umzug vorher anzeigen.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Kassel nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Kassel ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Laut Stadt ist auch die private Vermietung über Airbnb steuerpflichtig. Airbnb zieht die Kasseler Steuer nicht ein; Sie erklären und zahlen selbst.
Gut zu wissen
- Die 28-Tage-Grenze zählt alle Übernachtungen eines Gastes im Kalenderjahr in Kassel zusammen, auch in verschiedenen Unterkünften und mit Unterbrechungen.
- Befreit sind u. a. Gäste mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Kassel, Klassenfahrten und Gruppenreisen von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre samt Begleitung sowie gemeinnützige Häuser. Eine allgemeine Befreiung für Kinder gibt es nicht.
- Bei der Festsetzung rundet die Stadt den Betrag auf volle Euro ab. Die Steuer muss nicht auf der Rechnung ausgewiesen werden.
- Die Satzung gilt befristet für zehn Jahre ab 1. Juli 2025.
Quellen und Prüfstand
- Stadt Kassel: Übernachtungssteuer in Kassel (FAQ)
- Übernachtungssteuersatzung der Stadt Kassel vom 5. Mai 2025
- Airbnb-Hilfe-Center: Einzug von Belegungssteuern in Deutschland
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Kassel.
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