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Hessen

Übernachtungssteuer in Kassel

Höhe
5 %vom Nettopreis
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
zahlen mitwie Erwachsene

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Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

5 % des Übernachtungsentgelts ohne Umsatzsteuer und ohne Entgelte für andere Dienstleistungen (netto). Ab der 29. Übernachtung eines Gastes im Kalenderjahr steuerfrei.

Höhe
5 % vom Nettopreis (gilt seit 01.07.2025)
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Laut FAQ der Stadt wird nicht zwischen dienstlichen und touristischen Übernachtungen unterschieden.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 28 Nächte am Stück
Erhoben seit
01.07.2025
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Erklärung bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres einreichen.
Zahlung
Die Stadt setzt die Steuer per Bescheid fest. Zu zahlen ist 14 Tage nach Bekanntgabe, per SEPA-Lastschrift oder Überweisung an die Stadtkasse.
Einreichung
Online-Verfahren auf kassel.de (mit Debitorennummer und Vorgangs-ID aus der Anmeldung) oder amtlicher Vordruck. Anzugeben sind Übernachtungen und Nettoentgelte je Monat, auch die der steuerfreien Übernachtungen.
Betrieb anzeigen
Beginn der Vermietung spätestens innerhalb von 14 Tagen auf amtlichem Vordruck bei der Stadt anmelden. Ende, Betreiberwechsel oder Umzug vorher anzeigen.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Kassel nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Kassel ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Laut Stadt ist auch die private Vermietung über Airbnb steuerpflichtig. Airbnb zieht die Kasseler Steuer nicht ein; Sie erklären und zahlen selbst.

Gut zu wissen
  • Die 28-Tage-Grenze zählt alle Übernachtungen eines Gastes im Kalenderjahr in Kassel zusammen, auch in verschiedenen Unterkünften und mit Unterbrechungen.
  • Befreit sind u. a. Gäste mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Kassel, Klassenfahrten und Gruppenreisen von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre samt Begleitung sowie gemeinnützige Häuser. Eine allgemeine Befreiung für Kinder gibt es nicht.
  • Bei der Festsetzung rundet die Stadt den Betrag auf volle Euro ab. Die Steuer muss nicht auf der Rechnung ausgewiesen werden.
  • Die Satzung gilt befristet für zehn Jahre ab 1. Juli 2025.
Quellen und Prüfstand

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