Niedersachsen
Gästebeitrag (Kurtaxe) in Esens
- Höhe
- ab 1,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt
- Abrechnung und Fristen
- monatlichMeldung spätestens am Ankunftstag; Abführung monatlich, die Satzung nennt keinen festen Tag
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: ab 0,50 €
- Zuletzt geprüft
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 14.10.2026.
- Stadt Esens – Gästebeitragssatzung, Lesefassung ab 01.01.2025 (Stand 8. Änderung)
- Stadt Esens – Gästebeitragssatzung, Lesefassung ab 2027 (inkl. 9. Änderung)
- Amtsblatt Landkreis Wittmund 30.06.2026 – 9. Änderung der Gästebeitragssatzung der Stadt Esens
- Amtsblatt Landkreis Wittmund 30.12.2024 – 8. Änderung der Gästebeitragssatzung der Stadt Esens
- Amtsblatt Landkreis Wittmund 30.11.2022 – 6. Änderung der Gästebeitragssatzung der Stadt Esens
- Stadt Esens – Gästebeitrag / Jahresgästebeitrag (Dienstleistung mit Satzungen)
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Nächste Fristen
Meldung der Gäste: spätestens am Ankunftstag (§ 8 Abs. 1). Abführung der Abgabe: monatlich, die Satzung nennt keinen festen Tag (§ 8 Abs. 1).
Regeln im Detail
Esens erhebt einen Gästebeitrag je Person und Übernachtung: 3,20 € in der Hauptsaison (15.03.-31.10.) und 1,00 € in der übrigen Zeit (Personen ab 16 Jahre), 1,00 € bzw. 0,50 € für Personen von 6 bis 15 Jahren; Kinder bis 6 Jahre sind befreit. Ab 01.01.2027 steigen die Sätze auf 3,50 € und 1,70 € (Kinder 2,00 € und 1,00 €). Der Wohnungsgeber erfasst die Gäste digital im Online-Meldesystem, stellt die Gästekarte spätestens bei Ankunft bereit, zieht den Beitrag gleichzeitig ein und führt ihn an den Tourismusbetrieb Esens-Bensersiel ab, der monatlich mit ihm abrechnet.
- Höhe
- ab 1,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt
Je Person und Übernachtung 3,20 € in der Hauptsaison (15.03.-31.10.) und 1,00 € in der übrigen Zeit für Personen ab 16 Jahre; 1,00 € bzw. 0,50 € für Personen ab 6 bis einschließlich 15 Jahre; Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind befreit. Jahresgästebeitrag 89,60 € (Personen ab 16) bzw. 28,00 € (ab 6 bis 15 Jahre). (gilt seit 01.01.2023) - Änderung
- Ab 01.01.2027: ab 1,70 € pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt (ab 01.01.2027) – Ab 01.01.2027 je Person und Übernachtung 3,50 € in der Hauptsaison (15.03.-31.10.) und 1,70 € in der übrigen Zeit für Personen ab 16 Jahre; 2,00 € bzw. 1,00 € für Personen ab 6 bis einschließlich 15 Jahre; Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind befreit. Jahresgästebeitrag 98,00 € bzw. 56,00 €.
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: ab 0,50 €
- Berufliche Übernachtungen
- Vom Gästebeitrag befreit sind Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten (§ 3 Abs. 1 Nr. 5); die Voraussetzung ist nachzuweisen (§ 3 Abs. 2), der Wohnungsgeber hat geeignete Nachweise anzufordern und aufzubewahren (ab 2027 § 8 Abs. 1 b). Tagungsteilnehmer an anerkannten Veranstaltungen sind für die ersten drei Tage befreit (§ 3 Abs. 1 Nr. 4).
- Anerkannt als
- Ortsteil Bensersiel: Nordseeheilbad; Ortsteil Kernort: Erholungsort (amtliche Liste des Landes Niedersachsen, Stand 13.04.2026)
Pflichten und Fristen
- Gemeinde
- Stadt Esens (Samtgemeinde Esens)
- Meldung der Gäste
- Spätestens am Ankunftstag. Erfassung der Buchungsdaten über das Online-Meldesystem des Tourismusbetriebs Esens-Bensersiel; Ausnahmen vom digitalen Verfahren nur auf begründeten Antrag, dann monatliche Vorlage der ersten Durchschriften der Meldescheine samt unbenutzten Karten (§ 8 Abs. 1 a). § 8 Abs. 1
- Einzug beim Gast
- Spätestens am Ankunftstag. § 8 Abs. 1
- Abführung der Abgabe
- Monatlich, die Satzung nennt keinen festen Tag. § 8 Abs. 1
- Zahlung durch den Gast
- Spätestens am Werktag nach der Ankunft, nur wenn die Einziehung nicht über den Wohnungsgeber erfolgt. § 7 Abs. 1
- Außerdem in der Satzung
- Der Wohnungsgeber führt ein Gästeverzeichnis (Wohnungsgeber, Unterkunft, Name, Alter, Hauptwohnung, An- und Abreisetag, Befreiungsgründe), das fünf Jahre ab Beginn des auf die Eintragung folgenden Kalenderjahres aufzubewahren ist (§ 8 Abs. 1 b).
- Betrieb anzeigen
- Eine Anzeigepflicht ist für diesen Ort noch nicht erfasst.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Esens nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Esens ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Der Gästebeitrag gilt für das gesamte Stadtgebiet: Esens (Erholungsort) und Bensersiel (Nordseeheilbad); die Sätze sind einheitlich (§ 2).
- Wahlweise Jahresgästebeitrag (28 Übernachtungen als Berechnungsgrundlage): 89,60 € bzw. 28,00 €, ab 2027 98,00 € bzw. 56,00 €; Zweitwohnungsinhaber und Dauercamper müssen ihn zahlen und können ihn bei Nachweis der Abwesenheit erstattet bekommen (§ 4 Abs. 3).
- Zweitwohnungsinhaber und Dauercamper mit gewerblicher Vermietung zahlen einen pauschalierten Gästebeitrag nach Übernachtungsstaffeln (§ 4 Abs. 4 und 5).
- Die Wohnungsgeber haften für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung; sie haften mit den Beitragspflichtigen als Gesamtschuldner (§ 10 Abs. 3).
- Die Satzung muss in den vermieteten Räumen an gut sichtbarer Stelle ausgelegt werden (§ 8 Abs. 1 d).
- Bei vorzeitigem Abbruch des Aufenthalts wird der zu viel gezahlte Beitrag auf Antrag erstattet, abzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe eines Übernachtungssatzes (§ 9).
- Ordnungswidrig ist ein Verstoß gegen §§ 7 und 8, Geldbuße bis 10.000 € (§ 10).
Quellen und Prüfstand
- Stadt Esens – Gästebeitragssatzung, Lesefassung ab 01.01.2025 (Stand 8. Änderung)
- Stadt Esens – Gästebeitragssatzung, Lesefassung ab 2027 (inkl. 9. Änderung)
- Amtsblatt Landkreis Wittmund 30.06.2026 – 9. Änderung der Gästebeitragssatzung der Stadt Esens
- Amtsblatt Landkreis Wittmund 30.12.2024 – 8. Änderung der Gästebeitragssatzung der Stadt Esens
- Amtsblatt Landkreis Wittmund 30.11.2022 – 6. Änderung der Gästebeitragssatzung der Stadt Esens
- Stadt Esens – Gästebeitrag / Jahresgästebeitrag (Dienstleistung mit Satzungen)
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Esens.
Verlauf für Esens
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Esens nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.
Häufige Fragen: Kurtaxe in Esens
Was kostet die Kurtaxe in Esens?
Gästebeitrag in Esens: ab 1,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Esens, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Wie viel Kurtaxe zahlt eine Familie für eine Woche in Esens?
Ein Beispiel, gerechnet mit dem Rechner dieser Seite: 2 Erwachsene und ein Kind (8 Jahre), 7 Nächte ab Mittwoch, 1. Juli 2026, 120,00 € pro Nacht für die ganze Unterkunft (inklusive 7 % Umsatzsteuer), direkt gebucht. Pro Nacht: Hauptsaison: 2 × 3,20 € + 1 × 1,00 € (unter 16 J.) = 7,40 € (× 7). Insgesamt 51,80 €. Im Kurtaxe-Vergleich für Familien steht Esens damit auf Platz 80 von 443. Ihre eigene Buchung rechnen Sie oben im Rechner.
Zahlen Kinder in Esens Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche: unter 6 frei, unter 16: ab 0,50 €.
Wann müssen Gastgeber in Esens die Kurtaxe melden und abführen?
Meldung der Gäste: spätestens am Ankunftstag (§ 8 Abs. 1). Einzug beim Gast: spätestens am Ankunftstag (§ 8 Abs. 1). Abführung der Abgabe: monatlich, die Satzung nennt keinen festen Tag (§ 8 Abs. 1). Zahlung durch den Gast: spätestens am Werktag nach der Ankunft, nur wenn die Einziehung nicht über den Wohnungsgeber erfolgt (§ 7 Abs. 1). Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.
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