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Niedersachsen

Gästebeitrag in Worpswede

Höhe
2,40 €pro Person und Nacht
Anmeldung
Gast zahlt selbstSie melden im Regelfall nichts
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
08.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

In Worpswede beträgt der Gästebeitrag 2,40 Euro je Übernachtung und Person; Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind befreit. Der Gast zahlt den Beitrag über ein volldigitales System direkt an die Gemeinde, eine Einzugspflicht für Gastgeber besteht dann nicht. Gastgeber müssen dem Gast spätestens bei Ankunft Zugang zum System verschaffen und bis zur Abreise prüfen, ob Meldeschein und Zahlung stimmen.

Höhe
2,40 € pro Person und Nacht
2,40 Euro je Übernachtung und Person; Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind befreit (Fassung ab 01.08.2025, vorher galt die Befreiung nur bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres). Alternativ Jahresgästebeitrag in Höhe des 30-fachen des Tarifs. (gilt seit 01.08.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
Nicht gästebeitragspflichtig sind Personen, die sich nur zur Berufsausübung in der Gemeinde aufhalten, sowie Teilnehmer an berufsbezogenen Kongressen, Tagungen und Lehrgängen.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Gästebeitrag für den ganzen Aufenthalt innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft fällig (§ 7 Abs. 1), im volldigitalen Verfahren mit Ankunft (§ 8 Abs. 1). Gastgeber: Gast spätestens bei Ankunft Zugang zum System verschaffen und spätestens am Abreisetag prüfen und im System bestätigen (§ 8 Abs. 2).
Zahlung
Die beitragspflichtige Person zahlt den Beitrag direkt an die Gemeinde Worpswede über das volldigitale System; Gäste mit altersbedingten oder körperlichen Einschränkungen oder ohne digitalen Zugang zahlen auf Wunsch bei der Tourist-Information (Bergstraße 13) (§ 7, § 8).
Einreichung
Gastgeber setzen die von der Gemeinde kostenlos überlassene Software ein, die auch den digitalen Meldeschein erfasst; Zahlungsverweigerer sind unverzüglich der Gemeinde zu melden (§ 8 Abs. 2).
Betrieb anzeigen
Der Gast gibt seine Daten selbst im System ein (digitaler Meldeschein); der Gastgeber bestätigt vor der Abreise im System, dass Übernachtungszeitraum und Zahlung stimmen. Die Satzung ist gut sichtbar auszuhängen oder auszulegen.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Worpswede nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Worpswede ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Wohnungsgeber haben keine Pflicht zum Einziehen, haften aber nach § 8 Abs. 5 für Beitragsausfälle, die auf pflichtwidrig unterlassene Mitwirkung zurückgehen.
  • Für Zweitwohnungen (auch Wohnmobile, Wohnwagen oder Zelte auf Stellplätzen, die länger als 30 Tage ohne Unterbrechung bleiben) fällt der Jahresgästebeitrag an; der Inhaber muss ihn von mitlebenden Angehörigen einziehen.
  • Verwandtenbesuche bei Personen mit Hauptwohnung oder Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis in Worpswede sind befreit, wenn sie ohne Entgelt in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden.
  • Bei vorzeitiger Abreise wird auf Antrag erstattet; der Anspruch erlischt einen Monat nach der Abreise.
  • Verstöße können mit Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 08.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Worpswede.

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