Thüringen
Kurbeitrag in Zeulenroda-Triebes
- Höhe
- 1,80 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 1. des Folgemonats
- Kinder
- unter 8 frei
- Zuletzt geprüft
- 11.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 11.10.2026.
Einige Angaben für Zeulenroda-Triebes bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Erwachsene zahlen 1,80 € je Aufenthaltstag, Ermäßigte 0,90 €, Kinder bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres sind frei. Der gesamte Beitrag ist am Anreisetag fällig und wird vom Wohnungsgeber im Voraus eingezogen. Erhebungsgebiet ist nur die Gemarkung Zeulenroda.
- Höhe
- 1,80 € pro Person und Nacht
1,80 € je Erwachsenem und Aufenthaltstag, 0,90 € für Ermäßigte (§ 8); Kinder bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres sind frei. Tag des Eintreffens und Tag der Abreise gelten zusammen als ein Tag. Eigentümer oder Besitzer einer Wohneinheit, Ferienwohnung oder eines Gartenhauses zahlen einmal im Kalenderjahr den Beitrag für 28 Tage. (gilt seit 11.10.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 8 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Personen, die sich nur zur Ausübung ihres Berufes oder zu Ausbildungszwecken im Erhebungsgebiet aufhalten, sind befreit (§ 7 Abs. 1); Dienstreisende und Tagungsteilnehmer sind nicht beitragspflichtig (§ 4 Abs. 3).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Beitrag spätestens am 1. Werktag des folgenden Quartals an die Kurverwaltung abführen (§ 12 Abs. 1); Meldeformulare spätestens am 1. Werktag des folgenden Monats nach dem Aufenthalt abgeben (§ 11 Abs. 3).
- Zahlung
- Der gesamte Kurbeitrag ist am Anreisetag fällig und vom Wohnungsgeber im Voraus für die Aufenthaltsdauer einzuziehen (§ 5, § 12 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldeformulare an die Kurverwaltung; Verzeichnis der Gäste führen, vier Jahre aufbewahren (§ 11 Abs. 4).
- Betrieb anzeigen
- Gäste sind vom Wohnungsgeber mit dem vorgeschriebenen Formular an- und abzumelden (§ 11 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Zeulenroda-Triebes nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Zeulenroda-Triebes ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Der Wohnungsgeber haftet neben dem Gast als Gesamtschuldner für rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung (§ 12 Abs. 2).
- Bei vorzeitiger Abreise wird der Beitrag auf Antrag anteilig erstattet (§ 10).
- Für den Fall der Umsatzsteuerpflicht kommt die Umsatzsteuer zum Beitrag hinzu (§ 6 Abs. 3).
- Die Satzung ist im Betrieb sichtbar auszuhängen (§ 13).
- Das genaue Inkrafttreten der Satzung (jüngstes belegtes Datum: 13.07.2022) steht nicht in der Quelle; die Sätze gelten laut der veröffentlichten Satzung, für Zeiträume vor dem 11.10.2026 ist der Tarif nicht belegt.
- Ob eine neuere Fassung der Satzung gilt, ist nicht abschließend geprüft; bitte bei der Gemeinde bestätigen.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 11.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Zeulenroda-Triebes.
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