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Thüringen

Kurbeitrag in Zeulenroda-Triebes

Höhe
1,80 €pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 1. des Folgemonats
Kinder
unter 8 frei
Zuletzt geprüft
11.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 11.10.2026.

Einige Angaben für Zeulenroda-Triebes bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Erwachsene zahlen 1,80 € je Aufenthaltstag, Ermäßigte 0,90 €, Kinder bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres sind frei. Der gesamte Beitrag ist am Anreisetag fällig und wird vom Wohnungsgeber im Voraus eingezogen. Erhebungsgebiet ist nur die Gemarkung Zeulenroda.

Höhe
1,80 € pro Person und Nacht
1,80 € je Erwachsenem und Aufenthaltstag, 0,90 € für Ermäßigte (§ 8); Kinder bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres sind frei. Tag des Eintreffens und Tag der Abreise gelten zusammen als ein Tag. Eigentümer oder Besitzer einer Wohneinheit, Ferienwohnung oder eines Gartenhauses zahlen einmal im Kalenderjahr den Beitrag für 28 Tage. (gilt seit 11.10.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 8 frei
Berufliche Übernachtungen
Personen, die sich nur zur Ausübung ihres Berufes oder zu Ausbildungszwecken im Erhebungsgebiet aufhalten, sind befreit (§ 7 Abs. 1); Dienstreisende und Tagungsteilnehmer sind nicht beitragspflichtig (§ 4 Abs. 3).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Beitrag spätestens am 1. Werktag des folgenden Quartals an die Kurverwaltung abführen (§ 12 Abs. 1); Meldeformulare spätestens am 1. Werktag des folgenden Monats nach dem Aufenthalt abgeben (§ 11 Abs. 3).
Zahlung
Der gesamte Kurbeitrag ist am Anreisetag fällig und vom Wohnungsgeber im Voraus für die Aufenthaltsdauer einzuziehen (§ 5, § 12 Abs. 1).
Einreichung
Meldeformulare an die Kurverwaltung; Verzeichnis der Gäste führen, vier Jahre aufbewahren (§ 11 Abs. 4).
Betrieb anzeigen
Gäste sind vom Wohnungsgeber mit dem vorgeschriebenen Formular an- und abzumelden (§ 11 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Zeulenroda-Triebes nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Zeulenroda-Triebes ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Der Wohnungsgeber haftet neben dem Gast als Gesamtschuldner für rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung (§ 12 Abs. 2).
  • Bei vorzeitiger Abreise wird der Beitrag auf Antrag anteilig erstattet (§ 10).
  • Für den Fall der Umsatzsteuerpflicht kommt die Umsatzsteuer zum Beitrag hinzu (§ 6 Abs. 3).
  • Die Satzung ist im Betrieb sichtbar auszuhängen (§ 13).
  • Das genaue Inkrafttreten der Satzung (jüngstes belegtes Datum: 13.07.2022) steht nicht in der Quelle; die Sätze gelten laut der veröffentlichten Satzung, für Zeiträume vor dem 11.10.2026 ist der Tarif nicht belegt.
  • Ob eine neuere Fassung der Satzung gilt, ist nicht abschließend geprüft; bitte bei der Gemeinde bestätigen.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 11.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Zeulenroda-Triebes.

Autopilot · in Entwicklung

Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Zeulenroda-Triebes startet

Der Autopilot behält Fristen und Beträge für Ihre Unterkunft in Zeulenroda-Triebes im Blick und rechnet aus Ihren Buchungen aus, was Sie anmelden müssen. Noch gibt es ihn nicht: Mit Ihrer Adresse kommen Sie auf die Warteliste und wir sagen Ihnen einmal Bescheid, sobald er für Zeulenroda-Triebes startet. Eine E-Mail, keine Werbung.