Bayern
Kurbeitrag (Kurtaxe) in Aschau im Chiemgau
- Höhe
- ab 1,50 €pro Person und Nacht, je nach Kurbezirk, Kinder ermäßigt
- Abrechnung und Fristen
- je AufenthaltMeldung spätestens am Ankunftstag; Meldung spätestens am Werktag nach der Ankunft; Abführung spätestens am Tag nach der Abreise
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: ab 1,30 €
- Zuletzt geprüft
Offizielle Quelle geprüft
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Nächste Fristen
Meldung der Gäste: spätestens am Ankunftstag (§ 6 Abs. 1). Meldung der Gäste: spätestens am Werktag nach der Ankunft (§ 6 Abs. 1). Abführung der Abgabe: spätestens am Tag nach der Abreise (§ 6 Abs. 2).
Regeln im Detail
Der Kurbeitrag beträgt im Kurbezirk I 2,00 €, im Kurbezirk II (Bergseite Ost und West, Staffelstein) 1,50 € je Person ab 16 Jahren und Tag; Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,80 € bzw. 1,30 €. Gastgeber melden ihre Gäste elektronisch am Anreisetag (mit Meldeschein bis zum folgenden Werktag) und führen den Kurbeitrag spätestens einen Tag nach der Abreise ab; die Gemeinde kann das Monatsende zulassen.
- Höhe
- ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Kurbezirk, Kinder ermäßigt
Kurbezirk I 2,00 €, Kurbezirk II 1,50 € je Person ab 16 Jahren und Aufenthaltstag; Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren 1,80 € bzw. 1,30 €; Kinder unter 6 frei. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: ab 1,30 €
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
- Anerkannt als
- Luftkurort, Erholungsort (amtliche Liste des Landes Bayern, Stand 28.08.2025)
Pflichten und Fristen
- Meldung der Gäste
- Spätestens am Ankunftstag. Elektronisch über das Verfahren der Gemeinde oder mit Meldeschein (§ 6 Abs. 1). § 6 Abs. 1
- Meldung der Gäste
- Spätestens am Werktag nach der Ankunft. § 6 Abs. 1
- Einzug beim Gast
- Frist in der Quelle nicht genannt. § 6 Abs. 1
- Abführung der Abgabe
- Spätestens am Tag nach der Abreise. § 6 Abs. 2
- Außerdem in der Satzung
- Elektronische Meldung am Anreisetag, Meldeschein bis zum folgenden Werktag (§ 6 Abs. 1).
- Betrieb anzeigen
- Eine Anzeigepflicht ist für diesen Ort noch nicht erfasst.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Aschau im Chiemgau nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Aschau im Chiemgau ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Gastgeber zahlen daneben einen Fremdenverkehrsbeitrag nach eigener Satzung der Gemeinde (Infoseite der Tourist Info).
- Zweitwohnungsinhaber zahlen einen jährlichen pauschalen Kurbeitrag (Kurbezirk I ab 16 Jahren 80,00 €), § 7.
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Aschau i.Chiemgau – Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (KBS) ab 01.01.2025
- Gemeinde Aschau i.Chiemgau – Anlage Karte der Kurbezirke
- Gemeinde Aschau i.Chiemgau – Satzungen: Kurbeitrag
- Tourist Info Aschau – Kurbeitrag, Fremdenverkehrsbeitrag, Vermietung
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde.
Verlauf für Aschau im Chiemgau
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Aschau im Chiemgau nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.
Häufige Fragen: Kurtaxe in Aschau im Chiemgau
Was kostet die Kurtaxe in Aschau im Chiemgau?
Kurbeitrag in Aschau im Chiemgau: ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Kurbezirk, Kinder ermäßigt. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Wie viel Kurtaxe zahlt eine Familie für eine Woche in Aschau im Chiemgau?
Ein Beispiel, gerechnet mit dem Rechner dieser Seite: 2 Erwachsene und ein Kind (8 Jahre), 7 Nächte ab Mittwoch, 1. Juli 2026, 120,00 € pro Nacht für die ganze Unterkunft (inklusive 7 % Umsatzsteuer), direkt gebucht. Pro Nacht: Kurbezirk I: 2 × 2,00 € + 1 × 1,80 € (unter 16 J.) = 5,80 € (× 7). Insgesamt 40,60 €. Ihre eigene Buchung rechnen Sie oben im Rechner.
Zahlen Kinder in Aschau im Chiemgau Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche: unter 6 frei, unter 16: ab 1,30 €.
Wann müssen Gastgeber in Aschau im Chiemgau die Kurtaxe melden und abführen?
Meldung der Gäste: spätestens am Ankunftstag (§ 6 Abs. 1). Meldung der Gäste: spätestens am Werktag nach der Ankunft (§ 6 Abs. 1). Einzug beim Gast: Frist in der Quelle nicht genannt (§ 6 Abs. 1). Abführung der Abgabe: spätestens am Tag nach der Abreise (§ 6 Abs. 2). Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.
Autopilot · in Entwicklung
Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Aschau im Chiemgau startet
Der Autopilot behält Fristen und Beträge für Ihre Unterkunft in Aschau im Chiemgau im Blick und rechnet aus Ihren Buchungen aus, was Sie anmelden müssen. Noch gibt es ihn nicht: Mit Ihrer Adresse kommen Sie auf die Warteliste und wir sagen Ihnen einmal Bescheid, sobald er für Aschau im Chiemgau startet. Eine E-Mail, keine Werbung.