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Bayern

Kurbeitrag in Bernau am Chiemsee

Höhe
1,50 €pro Person und Nacht
Anmeldung
monatlichohne festen Tag in der Satzung
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
09.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 09.10.2026.

Einige Angaben für Bernau am Chiemsee bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

1,50 Euro je Person ab 16 Jahren und Aufenthaltstag; Anreise- und Abreisetag zählen als ein Tag. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind befreit. Satzung gilt seit 01.01.2025.

Höhe
1,50 € pro Person und Nacht
1,50 Euro je Aufenthaltstag für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (auch wenn sie nicht im Kurgebiet übernachten). Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. Im Kurbeitrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
Die Satzung erhebt die Abgabe nur von Personen, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken aufhalten (§ 1); ein rein beruflicher Aufenthalt ist daher nicht abgabepflichtig.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Wer Gäste beherbergt und den Kurbeitrag einzieht, führt ihn in einer Summe allmonatlich an die Gemeinde ab; einen festen Tag nennt die Satzung nicht (§ 6).
Zahlung
Zahlung an den zur Einhebung Verpflichteten (§ 6) oder unmittelbar an die Gemeinde (Kurverwaltung) (§ 3 Abs. 3).
Einreichung
–
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bernau am Chiemsee nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bernau am Chiemsee ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Kurbeitragspflichtige melden sich spätestens am Tag nach der Ankunft mit dem Formblatt der Gemeinde (Tourist Info).
  • Zweitwohnungsinhaber zahlen einen jährlichen pauschalen Kurbeitrag (§ 7; Höhe nicht im Auszug).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bernau am Chiemsee.

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