Rheinland-Pfalz
Gästebeitrag in Bad Bergzabern
- Höhe
- ab 1,50 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 14 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Gästebeitrag 1,80 € je Person und Übernachtung von April bis Oktober, 1,50 € von Januar bis März sowie November und Dezember; Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind befreit. Der Gast zahlt spätestens am Abreisetag an den Beherbergungsbetrieb, der den Beitrag monatlich bis zum 10. für den Vormonat an die Verbandsgemeinde abführt und abrechnet.
- Höhe
- ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Gästebeitrag je Person und Übernachtung: 1,80 € in der Hauptsaison (April bis Oktober), 1,50 € in der Vor- und Nachsaison (Januar bis März, November, Dezember). Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind befreit. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 14 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Personen, die sich nachweislich zur Ausübung ihres Berufes im Erhebungsgebiet aufhalten, sind befreit (§ 3 Abs. 2); ebenso Personen zu Unterrichts- oder Ausbildungszwecken (§ 3 Abs. 1 Buchst. a).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Monatliche Abrechnung bis zum 10. des folgenden Monats, auch als Null-Meldung; Abführung bis zum 10. eines jeden Monats für die im Vormonat abgereisten Personen. Auf Antrag in begründeten Einzelfällen vierteljährlich (§ 7 Abs. 3, 4).
- Zahlung
- Der Gast zahlt den Gästebeitrag spätestens am Abreisetag an den Beherbergungsbetrieb (§ 6 Abs. 1); der Betrieb zieht ein, führt an die Verbandsgemeindeverwaltung ab und haftet (§ 7 Abs. 3, § 9).
- Einreichung
- Anmeldung und Abrechnung mit den von der Verbandsgemeinde ausgegebenen Vordrucken bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern (§ 7 Abs. 1, 2, 4).
- Betrieb anzeigen
- Verweigert ein Gast die Zahlung, ist dies der Verbandsgemeindeverwaltung innerhalb von einem Tag anzuzeigen (§ 7 Abs. 3).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Bergzabern nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Bergzabern ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Die Höhe steht in einer gesonderten Satzung über die Festsetzung der Höhe des Tourismus- und Gästebeitrages vom 26.06.2025 (gilt ab 01.01.2025).
- Wohnmobilstellplatz 'In den Schloßgärten': pauschal je Wohnmobil und Übernachtung 3,60 € (April bis Oktober) bzw. 3,00 € (Januar bis März, November, Dezember).
- Zweitwohnungsinhaber zahlen jährlich pauschal 50,00 €.
- Der Tourismusbeitrag (8,2 v. H. nach Umsatz) ist ein getrennter Betriebsbeitrag und nicht der Gästebeitrag.
- Jede beitragspflichtige Person erhält eine Gästekarte.
Quellen und Prüfstand
- Stadt Bad Bergzabern – Gästebeitragssatzung vom 26.05.2025
- Stadt Bad Bergzabern – Satzung über die Festsetzung der Höhe des Tourismus- und Gästebeitrages vom 26.06.2025
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Bergzabern.
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