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Rheinland-Pfalz

Gästebeitrag in Bad Bergzabern

Höhe
ab 1,50 €pro Person und Nacht, je nach Saison
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 14 frei

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Gästebeitrag 1,80 € je Person und Übernachtung von April bis Oktober, 1,50 € von Januar bis März sowie November und Dezember; Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind befreit. Der Gast zahlt spätestens am Abreisetag an den Beherbergungsbetrieb, der den Beitrag monatlich bis zum 10. für den Vormonat an die Verbandsgemeinde abführt und abrechnet.

Höhe
ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Gästebeitrag je Person und Übernachtung: 1,80 € in der Hauptsaison (April bis Oktober), 1,50 € in der Vor- und Nachsaison (Januar bis März, November, Dezember). Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind befreit. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 14 frei
Berufliche Übernachtungen
Personen, die sich nachweislich zur Ausübung ihres Berufes im Erhebungsgebiet aufhalten, sind befreit (§ 3 Abs. 2); ebenso Personen zu Unterrichts- oder Ausbildungszwecken (§ 3 Abs. 1 Buchst. a).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Monatliche Abrechnung bis zum 10. des folgenden Monats, auch als Null-Meldung; Abführung bis zum 10. eines jeden Monats für die im Vormonat abgereisten Personen. Auf Antrag in begründeten Einzelfällen vierteljährlich (§ 7 Abs. 3, 4).
Zahlung
Der Gast zahlt den Gästebeitrag spätestens am Abreisetag an den Beherbergungsbetrieb (§ 6 Abs. 1); der Betrieb zieht ein, führt an die Verbandsgemeindeverwaltung ab und haftet (§ 7 Abs. 3, § 9).
Einreichung
Anmeldung und Abrechnung mit den von der Verbandsgemeinde ausgegebenen Vordrucken bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern (§ 7 Abs. 1, 2, 4).
Betrieb anzeigen
Verweigert ein Gast die Zahlung, ist dies der Verbandsgemeindeverwaltung innerhalb von einem Tag anzuzeigen (§ 7 Abs. 3).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Bergzabern nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Bergzabern ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Die Höhe steht in einer gesonderten Satzung über die Festsetzung der Höhe des Tourismus- und Gästebeitrages vom 26.06.2025 (gilt ab 01.01.2025).
  • Wohnmobilstellplatz 'In den Schloßgärten': pauschal je Wohnmobil und Übernachtung 3,60 € (April bis Oktober) bzw. 3,00 € (Januar bis März, November, Dezember).
  • Zweitwohnungsinhaber zahlen jährlich pauschal 50,00 €.
  • Der Tourismusbeitrag (8,2 v. H. nach Umsatz) ist ein getrennter Betriebsbeitrag und nicht der Gästebeitrag.
  • Jede beitragspflichtige Person erhält eine Gästekarte.
Quellen und Prüfstand

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