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Rheinland-Pfalz

Gästebeitrag in Bad Breisig

Höhe
gestaffeltSonderregel, siehe Details
Anmeldung
monatlichbis zum 5. des Folgemonats
Kinder
unter 18 Jahren befreit
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Bad Breisig bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Regeln im Detail

Gästebeitrag je Übernachtung im gesamten Stadtgebiet. Der Beherbergungsbetrieb zieht ihn ein und rechnet monatlich bis zum 5. für den Vormonat mit der Stadt ab. Der Tagessatz steht in der Haushaltssatzung und wurde hier nicht belegt.

Höhe
Sonderregel (siehe Stadtseite)
Der Gästebeitrag wird je Übernachtung (Tagessatz) erhoben. Der Tagessatz wird jährlich in der Haushaltssatzung festgelegt und steht nicht in der Gästebeitragssatzung. (gilt seit 01.01.2017)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Befreit sind Personen, die sich zur Ausübung ihres Berufs im Erhebungsgebiet aufhalten (1. Änderungssatzung, rückwirkend ab 01.01.2017).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
§ 7 Abs. 4 und 5: Abrechnung bis zum 5. eines jeden Monats für die im Vormonat abgereisten Personen; auf Antrag in begründeten Einzelfällen Verschiebung auf den 5. des folgenden Monats eines Kalendervierteljahres.
Zahlung
Gast zahlt spätestens am Abreisetag an den Beherbergungsbetrieb (§ 6 Abs. 1); dieser rechnet mit der Stadt ab.
Einreichung
Abgabe der Meldevordrucke der gewährten Übernachtungen jeden Kalendermonat bis zum 5. des Folgemonats, auch als Nullmeldung (§ 7 Abs. 5; Wortlaut im Auszug lückenhaft).
Betrieb anzeigen
Verweigert ein Gast die Zahlung, ist dies innerhalb von einem Tag der Stadt anzuzeigen (§ 7 Abs. 4).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Breisig nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Breisig ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreit: Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schwerbehinderte mit GdB 100 und deren Begleitpersonen bei Nachweis sowie Personen mit beruflichem Aufenthalt.
  • Nicht beitragspflichtig: Personen zu Unterrichts- oder Ausbildungszwecken und unentgeltlicher Verwandtenbesuch.
  • Befreiungen sind am Ankunftstag nachzuweisen; Meldevordrucke ein Jahr aufbewahren.
  • Zweitwohnungsinhaber zahlen einen jährlichen Pauschalbetrag per Bescheid.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Breisig.

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