Gastgeberklar Ort prüfen

Nordrhein-Westfalen

Beherbergungssteuer in Bad Honnef

Höhe
5 %vom Bruttopreis
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
zahlen mitwie Erwachsene

Buchung in Bad Honnef berechnen

Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

Als Kleinunternehmer ausgeschaltet lassen

Berechnen Sie solche Buchungen regelmäßig?

Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Bad Honnef auswerten

Nächste Fristen

Regeln im Detail

5 % des vom Gast für die Übernachtung gezahlten Betrags einschließlich Umsatzsteuer. Reinigung, Bettwäsche, Strom und Wasser zählen laut Stadt dazu.

Höhe
5 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.04.2026)
Endreinigung
zählt zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Die Satzung sieht keine Befreiung für beruflich bedingte Übernachtungen vor.
Erhoben seit
01.04.2026
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Steueranmeldung bis zum 15. Tag nach Quartalsende auf amtlichem Vordruck, unterschrieben oder mit qualifizierter elektronischer Signatur.
Zahlung
Die selbst berechnete Steuer bis zum 30. Tag nach Quartalsende an die Stadtkasse zahlen.
Einreichung
Amtlicher Vordruck an das Steueramt, laut Stadt auch online über das Serviceportal. Dafür ist ein Kassenzeichen nötig, das Sie per E-Mail beim Steueramt ([email protected]) anfordern.
Betrieb anzeigen
Beginn und Ende der Vermietung, einen Betreiberwechsel und einen Umzug vorher beim Steueramt anzeigen.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Honnef nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Honnef ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Airbnb zieht die Steuer in Bad Honnef nicht automatisch ein. Sie verlangen sie selbst vom Gast und führen sie an die Stadt ab.

Gut zu wissen
  • Keine Befreiung für Kinder, Schwerbehinderte, Senioren oder Einwohner der Stadt.
  • Befreit sind nur Schülerreisen, die die Schulleitung genehmigt hat und die von Lehrkräften begleitet werden.
  • Laut Satzung fällt die Steuer bei einem ununterbrochenen Aufenthalt im selben Betrieb höchstens für 2 Monate an.
  • Auch für Quartale ohne Gäste ist eine Nullmeldung abzugeben.
  • Zahlt der Gast über ein Buchungsportal, ist der Betrag abzüglich einer etwaigen Portalgebühr die Grundlage.
  • Gäste, die unter der Adresse der Unterkunft gemeldet sind, sind ausgenommen.
  • Buchungsplattformen müssen der Stadt die vermittelten Unterkünfte mitteilen.
Quellen und Prüfstand

Autopilot · in Entwicklung

Und bald müssen Sie nicht einmal mehr rechnen.

Zum Start informieren lassen