Gastgeberklar Ort prüfen

Nordrhein-Westfalen

Beherbergungsabgabe in Königswinter

Höhe
5 %vom Bruttopreis
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
zahlen mitwie Erwachsene

Buchung in Königswinter berechnen

Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

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Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Königswinter auswerten

Nächste Fristen

Regeln im Detail

5 % des vom Gast für die Übernachtung gezahlten Betrags einschließlich Umsatzsteuer, ohne die Abgabe selbst.

Höhe
5 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.07.2016)
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Die geltende Satzung sieht keine Befreiung für beruflich bedingte Übernachtungen vor.
Erhoben seit
01.07.2016
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Abgabenerklärung bis zum 15. Tag nach Quartalsende auf amtlichem Vordruck, unterschrieben.
Zahlung
Die Stadt setzt die Abgabe per Bescheid fest. Zahlung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids.
Einreichung
Amtlicher Vordruck (Anlage 1 der Satzung) an den Geschäftsbereich Steuern und Einkauf, Dollendorfer Str. 39, 53639 Königswinter.
Betrieb anzeigen
Beginn und Ende der Vermietung, einen Betreiberwechsel und einen Umzug vorher beim Geschäftsbereich Steuern und Einkauf anzeigen.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Königswinter nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Königswinter ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Airbnb zieht die Abgabe in Königswinter nicht automatisch ein. Sie verlangen sie selbst vom Gast und führen sie an die Stadt ab.

Gut zu wissen
  • Die Satzung nennt keine Befreiung für Kinder.
  • Die Abgabe fällt bei einem ununterbrochenen Aufenthalt im selben Betrieb höchstens für 2 Monate an.
  • Übernachten mehrere Personen gemeinsam, wird der Preis auf die Personen aufgeteilt.
  • Aufenthalte, die einen Wohnsitz nach Melderecht begründen, sind abgabefrei.
  • Buchungsplattformen müssen der Stadt die vermittelten Unterkünfte mitteilen.
Quellen und Prüfstand

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