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Rheinland-Pfalz

Gästebeitrag in Bad Neuenahr-Ahrweiler

Höhe
2,50 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 6 frei, unter 18: 1,00 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

Der Gästebeitrag wird je Person und Übernachtung erhoben: 2,50 EUR ab 18 Jahren, 1,00 EUR von 6 bis 17 Jahren (einschließlich Umsatzsteuer). Der Gast zahlt spätestens am Abreisetag an den Beherbergungsbetrieb; der Betrieb zieht ein und führt ab.

Höhe
2,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Je beitragspflichtiger Person und Übernachtung einschließlich Umsatzsteuer: ab Vollendung des 18. Lebensjahres 2,50 EUR, ab Vollendung des 6. Lebensjahres 1,00 EUR; Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres befreit. Zweitwohnungsinhaber: Jahresbeitrag 60,00 EUR. (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 18: 1,00 €
Berufliche Übernachtungen
Personen, die im Rahmen der Berufsausübung Unterkunft nehmen, sind befreit (§ 4 Abs. 1 d).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Gästebeitragserklärung für jeden Kalendermonat bis zum 10. des Folgemonats, auch als Null-Meldung (§ 7 Abs. 4). Abführung innerhalb von 10 Tagen nach Zugang einer Zahlungsnachricht (§ 7 Abs. 5).
Zahlung
Gast zahlt spätestens am Abreisetag an den Beherbergungsbetrieb (§ 6 Abs. 1); Betrieb führt innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Zahlungsnachricht an die Stadtverwaltung ab.
Einreichung
Gästebeitragserklärung nach dem vorgeschriebenen Muster an die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Betrieb anzeigen
Verweigert ein Gast die Zahlung, ist dies der Stadtverwaltung innerhalb eines Tages anzuzeigen (§ 7 Abs. 5).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Neuenahr-Ahrweiler nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Neuenahr-Ahrweiler ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Gäste füllen am Anreisetag den Meldevordruck aus; der Betrieb bewahrt ihn ein Jahr auf (§ 7).
  • Nachweise für Befreiungen haben die Berechtigten zu erbringen (§ 4 Abs. 3).
  • Vorherige Sätze (bis 31.12.2025): 0,80 EUR ab 6 Jahren, 2,00 EUR ab 18 Jahren.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler.

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