Rheinland-Pfalz
Gästebeitrag in Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Höhe
- 2,50 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 6 frei, unter 18: 1,00 €
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Der Gästebeitrag wird je Person und Übernachtung erhoben: 2,50 EUR ab 18 Jahren, 1,00 EUR von 6 bis 17 Jahren (einschließlich Umsatzsteuer). Der Gast zahlt spätestens am Abreisetag an den Beherbergungsbetrieb; der Betrieb zieht ein und führt ab.
- Höhe
- 2,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Je beitragspflichtiger Person und Übernachtung einschließlich Umsatzsteuer: ab Vollendung des 18. Lebensjahres 2,50 EUR, ab Vollendung des 6. Lebensjahres 1,00 EUR; Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres befreit. Zweitwohnungsinhaber: Jahresbeitrag 60,00 EUR. (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 18: 1,00 €
- Berufliche Übernachtungen
- Personen, die im Rahmen der Berufsausübung Unterkunft nehmen, sind befreit (§ 4 Abs. 1 d).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Gästebeitragserklärung für jeden Kalendermonat bis zum 10. des Folgemonats, auch als Null-Meldung (§ 7 Abs. 4). Abführung innerhalb von 10 Tagen nach Zugang einer Zahlungsnachricht (§ 7 Abs. 5).
- Zahlung
- Gast zahlt spätestens am Abreisetag an den Beherbergungsbetrieb (§ 6 Abs. 1); Betrieb führt innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Zahlungsnachricht an die Stadtverwaltung ab.
- Einreichung
- Gästebeitragserklärung nach dem vorgeschriebenen Muster an die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler.
- Betrieb anzeigen
- Verweigert ein Gast die Zahlung, ist dies der Stadtverwaltung innerhalb eines Tages anzuzeigen (§ 7 Abs. 5).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Neuenahr-Ahrweiler nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Neuenahr-Ahrweiler ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Gäste füllen am Anreisetag den Meldevordruck aus; der Betrieb bewahrt ihn ein Jahr auf (§ 7).
- Nachweise für Befreiungen haben die Berechtigten zu erbringen (§ 4 Abs. 3).
- Vorherige Sätze (bis 31.12.2025): 0,80 EUR ab 6 Jahren, 2,00 EUR ab 18 Jahren.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler.
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