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Nordrhein-Westfalen

Kurbeitrag in Bad Driburg

Höhe
3,10 €pro Person und Nacht
Anmeldung
monatlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 14 frei
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.

Einige Angaben für Bad Driburg bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurbeitrag 3,10 € je Person und Aufenthaltstag im anerkannten Kurgebiet (Anlage 1). Anreise- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Der Unterkunftsgeber zieht den Beitrag sofort ein und führt ihn bis zum 15. des auf den Unterkunftsbeginn folgenden Monats ab.

Höhe
3,10 € pro Person und Nacht
3,10 € je Person und Aufenthaltstag einschließlich Umsatzsteuer; Schwerbehinderte (GdB ab 50) 2,40 €; Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Begleitung kurbeitragspflichtiger Aufsichtspersonen befreit; höchstens 42 Tage pro Kalenderjahr. (gilt seit 01.02.2019)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 14 frei
Berufliche Übernachtungen
Ortsfremde, die sich nur zur Ausübung ihres Berufes, zu Schul- bzw. Ausbildungszwecken oder zur Leistung des Wehr- oder Bundesfreiwilligendienstes im Kurgebiet aufhalten, sind befreit (§ 3 Abs. 3 c).
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 42 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung der Gäste und Abführung des Kurbeitrags bis zum 15. Kalendertag des auf den Unterkunftsbeginn folgenden Monats (§ 7 Abs. 5 und 7).
Zahlung
Der Kurbeitrag ist bei Fälligkeit sofort einzuziehen und bis zum 15. Kalendertag des auf den Unterkunftsbeginn folgenden Monats an die Stadt abzuführen (§ 7 Abs. 7).
Einreichung
Meldung auf den von der Stadt vorgegebenen Wegen, elektronisch oder über Formulare (§ 7 Abs. 3 und 4).
Betrieb anzeigen
Gäste sind spätestens am Ankunftstag zu erfassen (§ 7 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Driburg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Driburg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Gästeverzeichnis führen und vier Jahre aufbewahren; Kurkartendurchschriften fünf Jahre.
  • Unterkunftsgeber haften für den Kurbeitrag (§ 7 Abs. 9).
  • Gäste erhalten eine Kurkarte als Zahlungsbestätigung.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Driburg.

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