Nordrhein-Westfalen
Kurbeitrag in Bad Driburg
- Höhe
- 3,10 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- monatlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- unter 14 frei
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
Einige Angaben für Bad Driburg bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurbeitrag 3,10 € je Person und Aufenthaltstag im anerkannten Kurgebiet (Anlage 1). Anreise- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Der Unterkunftsgeber zieht den Beitrag sofort ein und führt ihn bis zum 15. des auf den Unterkunftsbeginn folgenden Monats ab.
- Höhe
- 3,10 € pro Person und Nacht
3,10 € je Person und Aufenthaltstag einschließlich Umsatzsteuer; Schwerbehinderte (GdB ab 50) 2,40 €; Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Begleitung kurbeitragspflichtiger Aufsichtspersonen befreit; höchstens 42 Tage pro Kalenderjahr. (gilt seit 01.02.2019) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 14 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Ortsfremde, die sich nur zur Ausübung ihres Berufes, zu Schul- bzw. Ausbildungszwecken oder zur Leistung des Wehr- oder Bundesfreiwilligendienstes im Kurgebiet aufhalten, sind befreit (§ 3 Abs. 3 c).
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 42 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung der Gäste und Abführung des Kurbeitrags bis zum 15. Kalendertag des auf den Unterkunftsbeginn folgenden Monats (§ 7 Abs. 5 und 7).
- Zahlung
- Der Kurbeitrag ist bei Fälligkeit sofort einzuziehen und bis zum 15. Kalendertag des auf den Unterkunftsbeginn folgenden Monats an die Stadt abzuführen (§ 7 Abs. 7).
- Einreichung
- Meldung auf den von der Stadt vorgegebenen Wegen, elektronisch oder über Formulare (§ 7 Abs. 3 und 4).
- Betrieb anzeigen
- Gäste sind spätestens am Ankunftstag zu erfassen (§ 7 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Driburg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Driburg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Gästeverzeichnis führen und vier Jahre aufbewahren; Kurkartendurchschriften fünf Jahre.
- Unterkunftsgeber haften für den Kurbeitrag (§ 7 Abs. 9).
- Gäste erhalten eine Kurkarte als Zahlungsbestätigung.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Driburg.
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