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Nordrhein-Westfalen

Kurbeitrag in Nieheim

Höhe
1,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 14 frei
Zuletzt geprüft
08.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Nieheim erhebt 1,00 € je Person und Tag; Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sind befreit. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag, ab dem 31. Tag entfällt der Beitrag. Der Gastgeber stellt die Kurkarte aus, zieht den Beitrag ein und rechnet vierteljährlich zum 10. Januar, April, Juli und Oktober ab.

Höhe
1,00 € pro Person und Nacht
1,00 € je Person und Tag. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind befreit. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als 1 Tag. Für die über 30 Tage hinausgehende Aufenthaltszeit entfällt der Beitrag. (gilt seit 01.04.2011)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 14 frei
Berufliche Übernachtungen
Befreit ist, wer sich nachweislich aus beruflichen Gründen im Erhebungsgebiet aufhält (§ 5 Abs. 1 b).
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 30 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Die Kurtaxe wird spätestens am 10.01., 10.04., 10.07. und 10.10. für das abgelaufene Quartal fällig (§ 7 Abs. 2). Die Kurkarten-Durchschriften sind spätestens vierteljährlich (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.) mit dem Nachweis der abgelieferten Beiträge vorzulegen (§ 7 Abs. 3).
Zahlung
Bringschuld: Der Wohnungsgeber zieht den Beitrag vor der Abreise vom Gast ein und führt ihn an die Stadtverwaltung (Stadtkasse) ab (§ 7 Abs. 2).
Einreichung
Kurkartenblocks gegen Quittung bei der Stadtverwaltung abholen; Durchschriften vierteljährlich vorlegen. Elektronische Kurkarten sind mit vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich (§ 7 Abs. 3 und 4).
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Nieheim nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Nieheim ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Der Gastgeber stellt über den gezahlten Kurbeitrag eine Kurkarte aus und händigt sie dem Gast aus.
  • Wer Eigentümer oder Besitzer einer Wohneinheit ist, ohne dort die Hauptwohnung zu haben, zahlt einmal im Jahr den Beitrag für einen 30-tägigen Aufenthalt.
  • Ortsfremde, die sich nicht länger als einen Tag im Gebiet aufhalten, sind befreit.
  • Der Gastgeber muss die Satzung durch Aushang bekannt machen.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 08.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Nieheim.

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