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Nordrhein-Westfalen

Kurbeitrag in Bad Lippspringe

Höhe
2,80 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltspätestens am Anreisetag
Kinder
unter 14 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Bad Lippspringe bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

2,80 EUR je Übernachtung und Person. Befreit sind u. a. Personen unter 14 Jahren, beruflich oder zu Tagungen Anwesende (Nachweis), Schwerbehinderte ab 70 % und deren Begleitpersonen. Der Beherbergungsbetrieb trägt Gäste in die städtische Datenbank ein, stellt die Gästekarte aus, zieht den Beitrag ein und führt ihn nach Rechnungsstellung ab.

Höhe
2,80 € pro Person und Nacht
2,80 EUR je Übernachtung und Person; Personen unter 14 Jahren befreit. (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 14 frei
Berufliche Übernachtungen
Befreit, wer nachweislich aus Anlass von Tagungen, Kongressen oder aus beruflichen Gründen Unterkunft nimmt; Nachweis durch den Gast.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Eintragung in die Datenbank vom Tage der Anreise an (§ 4 Nr. 4, keine Frist in Tagen); Abführung nach Rechnungsstellung (§ 11), keine konkrete Frist.
Zahlung
Fällig mit Ausstellung der Gästekarte; Abführung an die Stadt nach Rechnungsstellung.
Einreichung
–
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Lippspringe nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Lippspringe ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Seit 01.01.2025 entfällt der Meldeschein für deutsche Gäste, Eintragung in die Datenbank bleibt (Stadtseite).
  • Klinikbeitrag MZG ermäßigt 1,70 EUR laut Stadtseite (nicht in der Satzung).
  • Beherbergungsbetrieb haftet bei fehlendem Befreiungsnachweis bis zum vollen Beitrag.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Lippspringe.

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