Gastgeberklar Ort prüfen

Baden-Württemberg

Kurtaxe in Bad Herrenalb

Höhe
3,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 14 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

Buchung in Bad Herrenalb berechnen

Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

Als Kleinunternehmer ausgeschaltet lassen

Berechnen Sie solche Buchungen regelmäßig?

Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Bad Herrenalb auswerten

Nächste Fristen

Regeln im Detail

3,00 EUR je Person und Aufenthaltstag (An- und Abreisetag zusammen ein Tag). Gäste sind am der Ankunft bzw. Abreise folgenden Werktag elektronisch an- bzw. abzumelden; der Beitrag wird eingezogen und innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids abgeführt.

Höhe
3,00 € pro Person und Nacht
3,00 EUR je Person und Aufenthaltstag einschließlich Umsatzsteuer; Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr befreit. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 14 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
An-/Abmeldung am der Ankunft bzw. Abreise folgenden Werktag (§ 8 Abs. 1); Abführung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Kurtaxe-Bescheides (§ 9 Abs. 1).
Zahlung
Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 7 Abs. 1), von den Meldepflichtigen eingezogen und nach Bescheid innerhalb von zwei Wochen abgeführt.
Einreichung
–
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Herrenalb nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Herrenalb ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Meldung elektronisch Pflicht (Übergangsfrist bis 01.07.2025).
  • Jahreskurtaxe 149,80 EUR für Einwohner mit Hauptwohnsitz andernorts und Campingplatznutzer mit Dauerstellplatz.
  • Befreiungsanträge spätestens am Abreisetag stellen.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Herrenalb.

Autopilot · in Entwicklung

Und bald müssen Sie nicht einmal mehr rechnen.

Zum Start informieren lassen