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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Loffenau

Höhe
1,10 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 0,80 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

1,10 € je Person und Aufenthaltstag ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, 0,80 € für 6 bis 16 Jahre; Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind befreit. Ankunfts- und Abreisetag zusammen zählen als ein Aufenthaltstag. Abführung monatlich bis zum 10. des Folgemonats, bei Beträgen unter 100 € bis 10.12. des Jahres.

Höhe
1,10 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Personen von 6 bis 16 Jahren 0,80 €, ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 1,10 € je Person und Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr befreit. Im Betrag ist ein Anteil für KONUS enthalten. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 0,80 €
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
An- bzw. Abmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); Beträge des Kalendermonats bis zum 10. des Folgemonats abführen, bei Beträgen unter 100 € spätestens zum 10.12. jeden Jahres (§ 8 Abs. 3).
Zahlung
Der Meldepflichtige zieht die Kurtaxe ein und führt sie an die Gemeinde ab; er haftet für vollständigen Einzug (§ 8 Abs. 1).
Einreichung
Meldung mit den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken (§ 7 Abs. 5).
Betrieb anzeigen
Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung spätestens am Tag der Abreise bei der Gemeinde (§ 4 Abs. 4).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Loffenau nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Loffenau ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Tagesgäste (nicht länger als 1 Tag) sind befreit.
  • Besucher des Jugendwanderheims Teufelsmühle sind bis 3 Tage befreit.
  • Gästekarten mit Aufdruck KONUS berechtigen zur kostenfreien ÖPNV-Nutzung.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Loffenau.

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