Baden-Württemberg
Kurtaxe in Loffenau
- Höhe
- 1,10 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: 0,80 €
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
1,10 € je Person und Aufenthaltstag ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, 0,80 € für 6 bis 16 Jahre; Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind befreit. Ankunfts- und Abreisetag zusammen zählen als ein Aufenthaltstag. Abführung monatlich bis zum 10. des Folgemonats, bei Beträgen unter 100 € bis 10.12. des Jahres.
- Höhe
- 1,10 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Personen von 6 bis 16 Jahren 0,80 €, ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 1,10 € je Person und Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr befreit. Im Betrag ist ein Anteil für KONUS enthalten. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: 0,80 €
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- An- bzw. Abmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); Beträge des Kalendermonats bis zum 10. des Folgemonats abführen, bei Beträgen unter 100 € spätestens zum 10.12. jeden Jahres (§ 8 Abs. 3).
- Zahlung
- Der Meldepflichtige zieht die Kurtaxe ein und führt sie an die Gemeinde ab; er haftet für vollständigen Einzug (§ 8 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldung mit den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken (§ 7 Abs. 5).
- Betrieb anzeigen
- Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung spätestens am Tag der Abreise bei der Gemeinde (§ 4 Abs. 4).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Loffenau nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Loffenau ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Tagesgäste (nicht länger als 1 Tag) sind befreit.
- Besucher des Jugendwanderheims Teufelsmühle sind bis 3 Tage befreit.
- Gästekarten mit Aufdruck KONUS berechtigen zur kostenfreien ÖPNV-Nutzung.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Loffenau.
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