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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Gaggenau

Höhe
1,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 6 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Gaggenau bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

1,00 € je Person und Aufenthaltstag, nur im Erhebungsgebiet Gemarkung Rotenfels (Bad Rotenfels mit Winkel). Ankunfts- und Abreisetag zusammen zählen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind befreit. Abführung monatlich bis zum 10. des Folgemonats.

Höhe
1,00 € pro Person und Nacht
1,00 € je Person und Aufenthaltstag im Erhebungsgebiet Bad Rotenfels mit Winkel. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr befreit. (gilt seit 01.01.2008)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei
Berufliche Übernachtungen
Befreit sind Teilnehmer an beruflichen Tagungen, Lehrgängen und Kursen im Erhebungsgebiet während deren Dauer sowie Personen, die in Gaggenau arbeiten oder in Ausbildung stehen.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
An- bzw. Abmeldung innerhalb von drei (Werk-)Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 8 Abs. 1, Auszug wegen Streichungen unklar); Beträge des Kalendermonats bis zum 10. des Folgemonats abführen (§ 9 Abs. 3).
Zahlung
Der Meldepflichtige zieht die Kurtaxe ein und führt sie an die Stadt Gaggenau ab; er haftet für vollständigen Einzug (§ 9 Abs. 1).
Einreichung
Meldung mit den von der Stadt ausgegebenen Vordrucken (§ 8 Abs. 5).
Betrieb anzeigen
Anträge auf Befreiung spätestens am letzten Aufenthaltstag bei der Stadt Gaggenau (§ 5 Abs. 3).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Gaggenau nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Gaggenau ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Kurtaxepflichtig ist, wer mindestens eine Übernachtung im Erhebungsgebiet hat; Passanten bis 1 Tag sind befreit.
  • Die Kurtaxe dient auch der Finanzierung von KONUS (kostenfreier ÖPNV für Schwarzwaldurlauber).
  • Kurtaxepflichtige Einwohner zahlen eine Jahreskurtaxe von 30,00 €.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Gaggenau.

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