Baden-Württemberg
Kurtaxe in Gernsbach
- Höhe
- 1,50 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
1,50 € je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und Tagesgäste sind befreit. Der Gastgeber meldet die Gäste und führt die Kurtaxe bis zum 10. des Folgemonats ab.
- Höhe
- 1,50 € pro Person und Nacht
1,50 € je Person und Aufenthaltstag einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, ganzjährig im gesamten Stadtgebiet. Tag der Ankunft und der Abreise zusammen ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.01.2020) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Geschäftsreisende in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit sind befreit, nicht aber bei Teilnahme an Tagungen sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); Abführung der im Kalendermonat fällig gewordenen Beträge bis zum 10. des Folgemonats (§ 9 Abs. 3).
- Zahlung
- Der Beherberger zieht die Kurtaxe von den Gästen ein und führt sie an die Stadt ab; er haftet für vollständigen und richtigen Einzug (§ 9 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldung über das elektronische Meldeverfahren https://meldeschein.avs.de/gernsbach (§ 7 Abs. 7).
- Betrieb anzeigen
- Anmeldung und Abmeldung der Gäste innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Gernsbach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Gernsbach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Ausgestellt wird die KONUS-Gästekarte zusammen mit dem Meldeschein.
- Befreiungs- und Ermäßigungsanträge sind spätestens am Abreisetag einzureichen (§ 4 Abs. 4).
- Die Kurtaxe kann durch Vereinbarung mit der Stadt abgelöst werden (§ 8).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Gernsbach.
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