Gastgeberklar Ort prüfen

Baden-Württemberg

Kurtaxe in Gernsbach

Höhe
1,50 €pro Person und Nacht
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

Buchung in Gernsbach berechnen

Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

Als Kleinunternehmer ausgeschaltet lassen

Berechnen Sie solche Buchungen regelmäßig?

Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Gernsbach auswerten

Nächste Fristen

Regeln im Detail

1,50 € je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und Tagesgäste sind befreit. Der Gastgeber meldet die Gäste und führt die Kurtaxe bis zum 10. des Folgemonats ab.

Höhe
1,50 € pro Person und Nacht
1,50 € je Person und Aufenthaltstag einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, ganzjährig im gesamten Stadtgebiet. Tag der Ankunft und der Abreise zusammen ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.01.2020)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
Geschäftsreisende in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit sind befreit, nicht aber bei Teilnahme an Tagungen sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); Abführung der im Kalendermonat fällig gewordenen Beträge bis zum 10. des Folgemonats (§ 9 Abs. 3).
Zahlung
Der Beherberger zieht die Kurtaxe von den Gästen ein und führt sie an die Stadt ab; er haftet für vollständigen und richtigen Einzug (§ 9 Abs. 1).
Einreichung
Meldung über das elektronische Meldeverfahren https://meldeschein.avs.de/gernsbach (§ 7 Abs. 7).
Betrieb anzeigen
Anmeldung und Abmeldung der Gäste innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Gernsbach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Gernsbach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Ausgestellt wird die KONUS-Gästekarte zusammen mit dem Meldeschein.
  • Befreiungs- und Ermäßigungsanträge sind spätestens am Abreisetag einzureichen (§ 4 Abs. 4).
  • Die Kurtaxe kann durch Vereinbarung mit der Stadt abgelöst werden (§ 8).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Gernsbach.

Autopilot · in Entwicklung

Und bald müssen Sie nicht einmal mehr rechnen.

Zum Start informieren lassen