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Nächste Fristen

Regeln im Detail

7 % des Übernachtungspreises einschließlich Umsatzsteuer (seit 1.1.2026, vorher 6 %). Bei mehreren Gästen wird der Preis durch die Zahl der Personen geteilt. Eine gesondert berechnete Reinigung zählt nicht mit, ein Entgelt für Haustiere dagegen schon.

Höhe
7 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Berufliche Übernachtungen sind steuerpflichtig. Die Satzung sieht dafür keine Befreiung vor, auch nicht, wenn der Arbeitgeber zahlt.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 21 Nächte am Stück
Erhoben seit
01.07.2015
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Steueranmeldung bis zum 15. Tag nach Quartalsende (15.4., 15.7., 15.10., 15.1.) beim Kassen- und Steueramt.
Zahlung
Zahlung bis zum 30. Tag nach Quartalsende (30.4., 30.7., 30.10., 30.1.). Ein SEPA-Lastschriftmandat ist möglich.
Einreichung
Amtlicher Vordruck der Stadt, selbst berechnet und unterschrieben oder mit qualifizierter elektronischer Signatur. Formulare auf bonn.de.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bonn nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bonn ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Airbnb zieht die Steuer in Bonn nicht ein. Gastgeber melden und zahlen selbst.

Gut zu wissen
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind befreit. Der Nachweis muss spätestens beim Check-out vorliegen, sonst ist die Steuer einzuziehen.
  • Ebenfalls befreit: medizinisch notwendige Aufenthalte (auch nötige Begleitperson) und von der Schule genehmigte Schülerreisen, jeweils mit Nachweis.
  • Besteuert werden höchstens die ersten 21 Tage eines ununterbrochenen Aufenthalts.
  • Belege über Befreiungen 6 Jahre aufbewahren.
  • Gäste können zu Unrecht gezahlte Steuer bei der Stadt zurückfordern (ab 10 Euro, bis Ende des übernächsten Quartals).
Quellen und Prüfstand

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