Nordrhein-Westfalen
Beherbergungssteuer in Bonn
- Höhe
- 7 %vom Bruttopreis
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 Jahren befreit
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
- Stadt Bonn: Beherbergungssteuer – Fragen und Antworten (gültig seit 1.1.2026)
- Stadt Bonn: 22-9 Satzung zur Erhebung einer Beherbergungssteuer, Stand 01.01.2024
- Amtsblatt Bonn 31/2025: 5. Änderungssatzung, 7 % ab 01.01.2026 (PDF)
- Stadt Bonn: Anmeldebogen Beherbergungssteuer bis 12/2025 (PDF)
- Airbnb-Hilfe-Center: Orte, an denen Airbnb Abgaben einzieht
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
7 % des Übernachtungspreises einschließlich Umsatzsteuer (seit 1.1.2026, vorher 6 %). Bei mehreren Gästen wird der Preis durch die Zahl der Personen geteilt. Eine gesondert berechnete Reinigung zählt nicht mit, ein Entgelt für Haustiere dagegen schon.
- Höhe
- 7 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.01.2026)
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Berufliche Übernachtungen sind steuerpflichtig. Die Satzung sieht dafür keine Befreiung vor, auch nicht, wenn der Arbeitgeber zahlt.
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 21 Nächte am Stück
- Erhoben seit
- 01.07.2015
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Steueranmeldung bis zum 15. Tag nach Quartalsende (15.4., 15.7., 15.10., 15.1.) beim Kassen- und Steueramt.
- Zahlung
- Zahlung bis zum 30. Tag nach Quartalsende (30.4., 30.7., 30.10., 30.1.). Ein SEPA-Lastschriftmandat ist möglich.
- Einreichung
- Amtlicher Vordruck der Stadt, selbst berechnet und unterschrieben oder mit qualifizierter elektronischer Signatur. Formulare auf bonn.de.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bonn nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bonn ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Airbnb zieht die Steuer in Bonn nicht ein. Gastgeber melden und zahlen selbst.
Gut zu wissen
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind befreit. Der Nachweis muss spätestens beim Check-out vorliegen, sonst ist die Steuer einzuziehen.
- Ebenfalls befreit: medizinisch notwendige Aufenthalte (auch nötige Begleitperson) und von der Schule genehmigte Schülerreisen, jeweils mit Nachweis.
- Besteuert werden höchstens die ersten 21 Tage eines ununterbrochenen Aufenthalts.
- Belege über Befreiungen 6 Jahre aufbewahren.
- Gäste können zu Unrecht gezahlte Steuer bei der Stadt zurückfordern (ab 10 Euro, bis Ende des übernächsten Quartals).
Quellen und Prüfstand
- Stadt Bonn: Beherbergungssteuer – Fragen und Antworten (gültig seit 1.1.2026)
- Stadt Bonn: 22-9 Satzung zur Erhebung einer Beherbergungssteuer, Stand 01.01.2024
- Amtsblatt Bonn 31/2025: 5. Änderungssatzung, 7 % ab 01.01.2026 (PDF)
- Stadt Bonn: Anmeldebogen Beherbergungssteuer bis 12/2025 (PDF)
- Airbnb-Hilfe-Center: Orte, an denen Airbnb Abgaben einzieht
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bonn.
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