Hessen
Kurbeitrag in Bad König
- Höhe
- 1,40 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- monatlichbis Ende des Folgemonats
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
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Regeln im Detail
Der Kurbeitrag beträgt 1,40 € je Person und Aufenthaltstag, höchstens 58,80 € je Kalenderjahr; Ankunfts- und Abreisetag zählen als ein Tag. Er ist am Ankunftstag fällig. Der Wohnungsgeber meldet die Gäste binnen 48 Stunden, zieht den Beitrag ein und führt die im Monat fällig gewordenen Beträge spätestens bis zum Ende des Folgemonats an die Stadtkasse ab.
- Höhe
- 1,40 € pro Person und Nacht
1,40 € je Aufenthaltstag einschließlich Umsatzsteuer; höchstens Jahreskurabgabe 58,80 € (42 Tagessätze). Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Tag. (gilt seit 01.01.2013) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Befreit sind Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder -ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten, sowie Teilnehmer an Tagungen, Lehrgängen, Kursen oder Messen; die Befreiung entfällt, sobald Kureinrichtungen genutzt werden.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldeformulare binnen 48 Stunden an die Stadtverwaltung (§ 10 Abs. 3); im Kalendermonat fällig gewordene Kurbeiträge spätestens bis zum Ende des folgenden Monats an die Stadtkasse abführen (§ 11 Abs. 2).
- Zahlung
- Abführung an die Stadtkasse, monatliche Anforderung mit Rechnung (§ 10 Abs. 8).
- Einreichung
- Meldeformulare der Stadt; Gästeverzeichnis führen und vier Jahre aufbewahren.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad König nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad König ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Der Kurbeitrag ist in der Beherbergungsrechnung gesondert auszuweisen.
- Wohnungsgeber haften für rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung.
- Eigentümer und Besitzer einer Wohneinheit zahlen die Jahreskurabgabe von 58,80 €.
- Verlorene oder nicht nachweisbare Meldeformulare und Kurkarten werden mit 5,00 € in Rechnung gestellt.
Quellen und Prüfstand
- Stadt Bad König – Satzung über das Erheben eines Kurbeitrages (2012)
- Amtliche Bestätigung (Verifikation 09.10.2026)
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad König.
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