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Thüringen

Kurbeitrag in Bad Langensalza

Höhe
3,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
monatlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 1,50 €
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.

Einige Angaben für Bad Langensalza bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurbeitrag nur in der Kernstadt: 3,00 € je Person und Übernachtung (ganzjährig), Kinder 6 bis 15 Jahre 1,50 €. Die Schuld ist mit Beginn der Beitragspflicht fällig; Wohnungsgeber ziehen ein und führen die im Monat fälligen Beträge bis zum 15. des Folgemonats ab. Eigentümer und Besitzer einer Wohneinheit zahlen einmal im Kalenderjahr den Beitrag für 28 Tage.

Höhe
3,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
3,00 € je Person und Übernachtung in der Kernstadt; Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahren 1,50 €; Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres befreit. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 1,50 €
Berufliche Übernachtungen
Personen, die sich nur zur Ausübung ihres Berufes oder zu Ausbildungszwecken im Erhebungsgebiet aufhalten, sind befreit (§ 7 Abs. 1 Nr. 2).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Die im Laufe eines Kalendermonats fällig gewordenen Beträge sind jeweils zum 15. des folgenden Monats abzuführen (§ 12 Abs. 2); Gäste sind spätestens am Folgetag nach der Abreise über das Meldescheinsystem zu melden (§ 11 Abs. 1).
Zahlung
Wohnungsgeber ziehen den Kurbeitrag ein und führen ihn an die Stadt ab (§ 12 Abs. 1).
Einreichung
Datenübermittlung über das internetbasierte Meldescheinsystem; in Ausnahmefällen Durchschrift bis zum 15. des Folgemonats (§ 11 Abs. 1).
Betrieb anzeigen
Anmeldung und Abmeldung jedes Ortsfremden durch den Wohnungsgeber (§ 11 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Langensalza nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Langensalza ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Besucher von Jugendherbergen und Teilnehmer eintägiger Tagungen sind befreit.
  • Wohnungsgeber haften für vollständigen und richtigen Einzug und Abführung (§ 12 Abs. 1).
  • Gästeverzeichnis vier Jahre nach der letzten Eintragung aufbewahren (§ 11 Abs. 5).
  • Satzung ist im Betrieb auszuhängen (§ 13).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Langensalza.

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