Thüringen
Tourismusförderabgabe in Eisenach
- Höhe
- 1,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 Jahren befreit
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Die Abgabe wird pro Übernachtung und Übernachtungsgast erhoben. Bei Übernachtung in Gästehäusern, Gasthöfen, Pensionen, Ferienhäusern, Privatwohnungen und ähnlichen Einrichtungen (dazu zählen Ferienwohnungen) beträgt sie 1,00 €. Hotels werden separat und höher eingestuft: bis einschließlich 3 Sterne 1,50 €, ab 4 Sternen 2,00 € (für Ferienwohnungen nicht relevant).
- Höhe
- 1,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2012)
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- § 4 der Satzung (Abgabenbefreiung) nennt ausschließlich die 14-Nächte-Grenze und die Befreiung von Minderjährigen; eine Ausnahme für beruflich bedingte Übernachtungen ist nicht vorgesehen. Geschäftsreisende sind daher regulär abgabepflichtig.
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 14 Nächte am Stück
- Erhoben seit
- 01.01.2012
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Der Betreiber der Beherbergungsstätte hat die Abgabe bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres bei der Stadt Eisenach mit einer Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck anzumelden.
- Zahlung
- Die errechnete Abgabe ist am letzten Tag der Einreichungsfrist (15. Tag nach Quartalsende) fällig und an die Stadtkasse zu entrichten. Die unbeanstandete Entgegennahme der Anmeldung gilt als Steuerfestsetzung.
- Einreichung
- Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bei der zuständigen Stelle der Stadt Eisenach; ein Steuerbescheid wird nur erteilt, wenn keine oder eine abweichende Anmeldung erfolgt.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Eisenach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Eisenach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Eisenach zählt nicht zu den Städten, in denen Airbnb die Abgabe automatisch einzieht; der Betreiber muss sie selbst errechnen, anmelden und abführen.
Gut zu wissen
- Höhere Sätze (1,50 €/2,00 €) gelten nur für klassifizierte Hotels und betreffen Ferienwohnungen/Privatwohnungen nicht.
- Klassifizierung erfolgt nach der 'Deutschen Hotelklassifizierung' des DEHOGA sowie DIN EN ISO 18513/TIN-Norm.
- Die Abgabenschuld entsteht erst mit Bezahlung des Übernachtungsentgelts durch den Gast, nicht mit der Buchung.
- Höchstens 14 zusammenhängende Übernachtungen pro Gast in derselben Beherbergungsstätte unterliegen der Abgabe (Begrenzung, um Dauermietverhältnisse auszunehmen).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Eisenach.
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