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Thüringen

Tourismusförderabgabe in Eisenach

Höhe
1,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 18 Jahren befreit
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

Die Abgabe wird pro Übernachtung und Übernachtungsgast erhoben. Bei Übernachtung in Gästehäusern, Gasthöfen, Pensionen, Ferienhäusern, Privatwohnungen und ähnlichen Einrichtungen (dazu zählen Ferienwohnungen) beträgt sie 1,00 €. Hotels werden separat und höher eingestuft: bis einschließlich 3 Sterne 1,50 €, ab 4 Sternen 2,00 € (für Ferienwohnungen nicht relevant).

Höhe
1,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2012)
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
§ 4 der Satzung (Abgabenbefreiung) nennt ausschließlich die 14-Nächte-Grenze und die Befreiung von Minderjährigen; eine Ausnahme für beruflich bedingte Übernachtungen ist nicht vorgesehen. Geschäftsreisende sind daher regulär abgabepflichtig.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 14 Nächte am Stück
Erhoben seit
01.01.2012
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Der Betreiber der Beherbergungsstätte hat die Abgabe bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres bei der Stadt Eisenach mit einer Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck anzumelden.
Zahlung
Die errechnete Abgabe ist am letzten Tag der Einreichungsfrist (15. Tag nach Quartalsende) fällig und an die Stadtkasse zu entrichten. Die unbeanstandete Entgegennahme der Anmeldung gilt als Steuerfestsetzung.
Einreichung
Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bei der zuständigen Stelle der Stadt Eisenach; ein Steuerbescheid wird nur erteilt, wenn keine oder eine abweichende Anmeldung erfolgt.
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in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Eisenach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Eisenach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Eisenach zählt nicht zu den Städten, in denen Airbnb die Abgabe automatisch einzieht; der Betreiber muss sie selbst errechnen, anmelden und abführen.

Gut zu wissen
  • Höhere Sätze (1,50 €/2,00 €) gelten nur für klassifizierte Hotels und betreffen Ferienwohnungen/Privatwohnungen nicht.
  • Klassifizierung erfolgt nach der 'Deutschen Hotelklassifizierung' des DEHOGA sowie DIN EN ISO 18513/TIN-Norm.
  • Die Abgabenschuld entsteht erst mit Bezahlung des Übernachtungsentgelts durch den Gast, nicht mit der Buchung.
  • Höchstens 14 zusammenhängende Übernachtungen pro Gast in derselben Beherbergungsstätte unterliegen der Abgabe (Begrenzung, um Dauermietverhältnisse auszunehmen).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Eisenach.

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