Thüringen
Kurbeitrag in Friedrichroda
- Höhe
- 3,50 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 6 frei, unter 17: 2,20 €
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
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Regeln im Detail
Kurbeitrag 3,50 € pro Person und Tag (Kinder 6-16 Jahre 2,20 €), seit 05.01.2026; Anreise- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind befreit. Der Kurbeitrag wird am letzten Aufenthaltstag fällig; Meldeformulare sind binnen drei Tagen nach Ankunft im Kur- und Tourismusamt abzugeben oder online zu erfassen.
- Höhe
- 3,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Kurbeitrag pro Person und Tag einschließlich Mehrwertsteuer: Personen über 16 Jahre 3,50 €, Kinder 6-16 Jahre 2,20 €, Kinder unter 6 Jahren frei (3. Änderungssatzung, Stadtratsbeschluss 28.10.2025, in Kraft 05.01.2026). Anreise- und Abreisetag zusammen als ein Aufenthaltstag. Pauschaler Jahreskurbeitrag für Zweitwohnsitz-Inhaber und Personen mit mehr als 22 Aufenthaltstagen: 50,00 € (Kinder 6 bis 15 Jahre 30,00 €, unter 6 frei). (gilt seit 05.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 17: 2,20 €
- Berufliche Übernachtungen
- Ortsfremde Personen, die sich aus beruflichen Gründen im Erhebungsgebiet aufhalten, sind während der Dauer ihres Aufenthaltes befreit; die Vergünstigung gilt nicht für deren Familienangehörige.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldeformulare binnen drei Tagen nach Ankunft des Gastes im Kur- und Tourismusamt abgeben oder online bei Gastankunft erfassen (§ 8); Kurbeitrag am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 7); die im Laufe eines Kalendermonats fällig gewordenen Kurbeiträge werden im Folgemonat von der Stadt berechnet (Text teils unleserlich).
- Zahlung
- Beherbergungsstätten ziehen den Kurbeitrag treuhänderisch ein und führen ihn an die Stadt ab; Haftung gegenüber der Stadt für vollständigen Einzug.
- Einreichung
- Meldeformulare der Stadt oder Online-Zugang der Stadt (EDV) nutzen.
- Betrieb anzeigen
- Wohnungsgeber melden jeden Ortsfremden an und ab und führen ein Verzeichnis der Gäste (ein Jahr nach letzter Eintragung aufbewahren).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Friedrichroda nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Friedrichroda ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Für jeden verloren gegangenen Meldeschein werden dem Wohnungsgeber 12,00 € berechnet.
- Jeder Beitragspflichtige erhält nach Entrichten des Kurbeitrages vom Beherbergungsbetrieb eine Gästekarte.
- Eigentümer von Wohnungseinheiten zahlen unabhängig von der Aufenthaltsdauer den Jahreskurbeitrag, wenn das Eigentum im laufenden Kalenderjahr mindestens 3 Monate bestand.
Quellen und Prüfstand
- Stadt Friedrichroda – 3. Änderung der Kurbeitragssatzung (in Kraft 05.01.2026)
- Stadt Friedrichroda – Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages
- Stadt Friedrichroda – Kurkarte (Werbeseite)
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Friedrichroda.
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