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Thüringen

Kurbeitrag in Bad Tabarz

Höhe
3,50 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
–
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 1,50 €
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.

Einige Angaben für Bad Tabarz bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Regeln im Detail

Kurbeitrag der kommunalen Anstalt für Kur- und Reiseverkehr Bad Tabarz: 3,50 Euro pro Aufenthaltstag ab Vollendung des 16. Lebensjahres, 1,50 Euro für Kinder nach Vollendung des 6. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich elektronisch; der Wohnungsgeber zieht den Beitrag im Voraus ein und führt ihn unverzüglich ab. Satzung rückwirkend seit 01.01.2025.

Höhe
3,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Pro Aufenthaltstag 3,50 € für jede Person nach Vollendung des 16. Lebensjahres, 1,50 € nach Vollendung des 6. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (§ 6 Abs. 1); für Kinder unter 6 Jahren nennt die Satzung keinen Satz. Tag des Eintreffens und Tag der Abreise gelten zusammen als ein Aufenthaltstag (§ 6 Abs. 2). Satz in beiden Kurbezirken gleich. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 1,50 €
Berufliche Übernachtungen
Befreit sind Personen, die sich nur zur Ausübung ihres Berufes oder zu Ausbildungszwecken im Erhebungsgebiet aufhalten; ebenso Teilnehmer an Kongressen, Tagungen usw. aus überwiegend beruflichen Gründen.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Beitragsschuld mit Beginn der Beitragspflicht fällig (§ 5 Abs. 3); der Wohnungsgeber zieht den Beitrag im Voraus für die Aufenthaltsdauer ein und führt ihn unverzüglich an die Kurverwaltung ab (§ 12 Abs. 1). Einen festen Tag nennt die Satzung nicht.
Zahlung
Einzug durch den Wohnungsgeber im Voraus und unverzügliche Abführung an die Kurverwaltung (§ 12 Abs. 1).
Einreichung
Anmeldung und Übermittlung ausschließlich elektronisch über Systemzugänge/Formulare der Anstalt (§ 11 Abs. 4).
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Tabarz nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Tabarz ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Erhebungsgebiet in Kurbezirk I (Radius 3 km um das Gemeindezentrum) und Kurbezirk II (übriges Gemeindegebiet); der Satz ist in beiden gleich, nur die Zählung weicht ab: In Kurbezirk II entsteht die Pflicht erst am Tag nach dem Eintreffen und endet am Tag vor der Abreise (§ 5 Abs. 2), Anreise- und Abreisetag zählen dort nicht.
  • Die alte Kurbeitragssatzung der Gemeinde vom 12.10.2015 wird mit Inkrafttreten der neuen Satzung aufgehoben.
  • Der Wohnungsgeber haftet neben den Beitragspflichtigen als Gesamtschuldner (§ 12 Abs. 2).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Tabarz.

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