Niedersachsen
Kurbeitrag (Kurtaxe) in Bad Pyrmont
- Höhe
- 3,40 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag nach Ankunft
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
- 12.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 12.10.2026.
- Staatsbad Pyrmont – Verordnung über den Kurbeitrag im Staatsbad Pyrmont (Fassung ab 01.01.2020)
- Land Niedersachsen – Nds. GVBl. Nr. 14/2019, Änderung der Kurbeitragsverordnung Staatsbad Pyrmont
- VORIS Niedersachsen – KurbeitragsVO, Anlage 1 (Fassung ab 01.01.2020)
- VORIS Niedersachsen – KurbeitragsVO, Anlage 1 (zukünftige Fassung ab 01.01.2027)
Einige Angaben für Bad Pyrmont bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Im Staatsbad Pyrmont erhebt die Kurverwaltung einen Kurbeitrag nach der Landesverordnung über den Kurbeitrag im Staatsbad Pyrmont, nicht nach einer Stadtsatzung. Er beträgt seit 01.01.2020 3,40 EUR je Person und Aufenthaltstag (mitreisende Ehe- oder Lebenspartner zahlen neben einer Vollzahlerin oder einem Vollzahler 2,50 EUR), Personen unter 18 Jahren sind befreit. Als Gastgeber melden Sie die Gäste spätestens am ersten Werktag nach der Ankunft, ziehen den Beitrag ein und führen ihn innerhalb von 14 Tagen an die Kurverwaltung ab.
- Höhe
- 3,40 € pro Person und Nacht
Je Person und Aufenthaltstag 3,40 EUR für Personen ohne Haupt- oder Nebenwohnung im Erhebungsgebiet, für den 1. bis 42. Tag des Aufenthalts; An- und Abreisetag werden als ein Tag gezählt. Personen unter 18 Jahren sind befreit. (gilt seit 01.01.2020) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Befreit sind nur Personen, die ausschließlich aus beruflichen Gründen an einem Kongress, einer Tagung, einem Lehrgang oder einer ähnlichen Veranstaltung in Bad Pyrmont teilnehmen, sowie Besucher einer gewerblichen Messe während der Messe (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 6). Eine allgemeine Befreiung für Geschäftsreisende nennt § 3 nicht; die Befreiungen gelten nur, wenn die Einrichtungen für den Kurbetrieb nicht in Anspruch genommen werden (§ 3 Abs. 1 Satz 2).
- Anerkannt als
- Moorheilbad, Mineralheilbad (amtliche Liste des Landes Niedersachsen, Stand 13.04.2026)
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Beherbergende melden die beitragspflichtigen Gäste spätestens am ersten Werktag nach der Ankunft der Kurverwaltung, ziehen den Kurbeitrag ein und führen ihn innerhalb von 14 Tagen an die Kurverwaltung ab (§ 6 Abs. 1). Von wann die 14 Tage laufen, sagt die Verordnung nicht ausdrücklich.
- Zahlung
- Der Kurbeitrag ist an die Kurverwaltung oder an die in § 6 genannten Personen oder Stellen zu entrichten (§ 5 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldung der beitragspflichtigen Personen an die Kurverwaltung des Staatsbads Pyrmont (§ 6 Abs. 1).
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Pyrmont nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Pyrmont ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Rechtsgrundlage ist die Landesverordnung über den Kurbeitrag im Staatsbad Pyrmont; der Beitrag fließt an die Kurverwaltung, nicht an die Stadt.
- Erhoben wird im Stadtgebiet ohne die Ortsteile Baarsen, Eichenborn, Großenberg, Hagen, Kleinenberg, Neersen und Thal (§ 2).
- Befreit sind Personen unter 18 Jahren, stationäre Krankenhauspatienten, Schüler und Auszubildende, unentgeltlich aufgenommene nahe Angehörige und Begleitpersonen schwerbehinderter Menschen (§ 3 Abs. 1), jeweils nur ohne Nutzung der Kureinrichtungen; die Kurverwaltung kann auf Antrag ganz oder teilweise befreien (§ 3 Abs. 2).
- Wer ohne Haupt- oder Nebenwohnung länger als 42 Tage im Jahr bleibt, zahlt statt der Tagessätze die Jahreskurkarte; bereits gezahlte Tagesbeiträge werden angerechnet.
- Bei Pflichtverletzung kann die Kurverwaltung den abzuführenden Betrag schätzen (§ 6 Abs. 4); die Pflichten gelten auch für Campingplätze, Sanatorien und Reiseunternehmen, die den Beitrag im Reisepreis enthalten.
- Das Landesrecht-Portal VORIS führt für die Anlage der Verordnung eine zukünftige Fassung ab 01.01.2027 (Tagessatz 4,00 EUR, bei einem Grad der Behinderung ab 50: 3,50 EUR). Die Verkündung dieser Änderung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt ist noch nicht belegt; bis dahin gilt hier der Satz von 3,40 EUR.
Quellen und Prüfstand
- Staatsbad Pyrmont – Verordnung über den Kurbeitrag im Staatsbad Pyrmont (Fassung ab 01.01.2020)
- Land Niedersachsen – Nds. GVBl. Nr. 14/2019, Änderung der Kurbeitragsverordnung Staatsbad Pyrmont
- VORIS Niedersachsen – KurbeitragsVO, Anlage 1 (Fassung ab 01.01.2020)
- VORIS Niedersachsen – KurbeitragsVO, Anlage 1 (zukünftige Fassung ab 01.01.2027)
Zuletzt geprüft am 12.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Pyrmont.
Häufige Fragen: Kurtaxe in Bad Pyrmont
Was kostet die Kurtaxe in Bad Pyrmont?
Kurbeitrag in Bad Pyrmont: 3,40 € pro Person und Nacht. Maßgeblich ist die Satzung der Gemeinde, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Zahlen Kinder in Bad Pyrmont Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche: unter 18 frei.
Wann müssen Gastgeber in Bad Pyrmont die Kurtaxe anmelden?
Anmeldung: jeder Gast binnen 1 Tag nach Ankunft. Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.
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