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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Bad Schönborn

Höhe
2,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Bad Schönborn bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

2,00 € je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig. Ankunfts- und Abreisetag zusammen zählen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. Die Vermieter ziehen die Kurtaxe ein und führen sie monatlich bis zum 10. des Folgemonats ab.

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht
2,00 € je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. Tag der Ankunft und Tag der Abreise zusammen gelten als ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.01.2023)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung innerhalb eines Tages nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); Abführung der im Kalendermonat fällig gewordenen Beträge bis zum 10. des Folgemonats (§ 9 Abs. 3).
Zahlung
Der Meldepflichtige zieht die Kurtaxe von den Gästen ein und führt sie an die Gemeinde ab (§ 9 Abs. 1); die Kurbetriebs GmbH nimmt sie im Auftrag entgegen (§ 9 Abs. 4).
Einreichung
Meldung analog per Papier-Vordruck oder elektronisch im Meldescheinprogramm der Kurbetriebs GmbH (§ 8).
Betrieb anzeigen
Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung spätestens am Tag der Abreise bei der Gemeinde (§ 4 Abs. 5).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Schönborn nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Schönborn ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Tagesgäste (nicht länger als 1 Tag) sind befreit.
  • Jeder kurtaxepflichtige Gast erhält vom Vermieter eine Gästekarte.
  • Kurtaxepflichtige Einwohner mit Lebensmittelpunkt anderswo zahlen eine Jahreskurtaxe von 40,00 €.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Schönborn.

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