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Hessen

Kurbeitrag in Bad Schwalbach

Höhe
2,65 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 2 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
11.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 11.10.2026.

Einige Angaben für Bad Schwalbach bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Der Kurbeitrag beträgt 2,65 Euro je Aufenthaltstag (Tageskurkarte), 1,75 Euro für Angehörige (Beikarte). Anreise- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Er ist am Ankunftstag fällig; der Wohnungsgeber meldet den Gast binnen 48 Stunden und zieht den Beitrag ein.

Höhe
2,65 € pro Person und Nacht
Tageskurkarte 2,65 Euro je Aufenthaltstag, Beikarte für Angehörige 1,75 Euro; bei mehreren Aufenthalten höchstens bis zur Jahreskurabgabe (Jahreskurkarte 345,00 Euro). (gilt seit 11.10.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
Befreit sind Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder -ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten; ebenso Teilnehmer an Tagungen, Lehrgängen, Kursen oder Messen.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldeformulare binnen 48 Stunden an die Stadt (§ 10 Abs. 3); Abführung nach Einzug ohne feste Frist in der Satzung (§ 10 Abs. 7).
Zahlung
Der Wohnungsgeber zieht den Kurbeitrag bei den Gästen ein und liefert ihn an die Stadt ab; der Kurbeitrag ist eine Bringschuld.
Einreichung
Meldeformulare mit An- und Abreisetag an die Stadt Bad Schwalbach; Gästeverzeichnis führen (vier Jahre aufbewahren).
Betrieb anzeigen
Wohnungsgeber melden jede ortsfremde beitragspflichtige Person an und ab.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Schwalbach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Schwalbach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Eigentümer oder Besitzer einer Wohneinheit werden mit der Jahreskurabgabe herangezogen, sofern nicht Zweitwohnungssteuer gezahlt wird.
  • Die Kurkarte stellt die Stadt oder der Wohnungsgeber aus und gilt auch im benachbarten Schlangenbad.
  • Die Satzung ist durch Aushang bekannt zu geben.
  • Das genaue Inkrafttreten der Satzung (jüngstes belegtes Datum: 22.05.2023) steht nicht in der Quelle; die Sätze gelten laut der veröffentlichten Satzung, für Zeiträume vor dem 11.10.2026 ist der Tarif nicht belegt.
  • Ob eine neuere Fassung der Satzung gilt, ist nicht abschließend geprüft; bitte bei der Gemeinde bestätigen.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 11.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Schwalbach.

Autopilot · in Entwicklung

Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Bad Schwalbach startet

Der Autopilot behält Fristen und Beträge für Ihre Unterkunft in Bad Schwalbach im Blick und rechnet aus Ihren Buchungen aus, was Sie anmelden müssen. Noch gibt es ihn nicht: Mit Ihrer Adresse kommen Sie auf die Warteliste und wir sagen Ihnen einmal Bescheid, sobald er für Bad Schwalbach startet. Eine E-Mail, keine Werbung.