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Hessen

Kurbeitrag in Wiesbaden

Höhe
5,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 18 Jahren befreit

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Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

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Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

5 € pro erwachsener Person und Aufenthaltstag (An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag), höchstens für 30 Tage je Gast im Kalenderjahr.

Höhe
5,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.02.2024)
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Seit 1. Februar 2024 zahlen auch Gäste, die nur beruflich oder für Tagungen, Messen, Kurse oder Lehrgänge in Wiesbaden sind.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 30 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldeformulare bis zum 10. des Folgemonats einreichen, bei quartalsweiser Meldung bis zum 10. des Monats nach Quartalsende.
Zahlung
Die in einem Kalendermonat eingezogenen Kurbeiträge bis zum 20. des Folgemonats an die Stadt abführen.
Einreichung
Jeden Gast mit dem Meldeformular der Stadt anmelden, schriftlich oder über das elektronische Verfahren der Stadt. Die Durchschriften dienen als Gästeverzeichnis und sind vier Jahre aufzubewahren.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Wiesbaden selbst ein (seit 01.04.2021). Für Airbnb-Buchungen zahlen Sie den Betrag nicht noch einmal. Quelle ansehen

Buchungen über andere Portale und Direktbuchungen versteuern Sie selbst.

Booking.com führt die Abgabe nicht an Wiesbaden ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Bei Buchungen über Airbnb zieht Airbnb den Kurbeitrag seit 1. April 2021 ein und führt ihn an die Stadt ab. Ob Sie diese Gäste zusätzlich mit dem Meldeformular melden müssen, beschreiben die städtischen Unterlagen nicht. Die Satzung verlangt die Meldung jedes Gastes.

Gut zu wissen
  • Gäste unter 18 Jahren zahlen nicht. Mit Schwerbehindertenausweis gilt der halbe Beitrag, notwendige Begleitpersonen sind mit Nachweis befreit.
  • Befreit sind u. a. Gäste mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Wiesbaden, Klassen- und Studienfahrten sowie Krankenhauspatienten.
  • Der Kurbeitrag muss in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden. Auf Wunsch stellen Sie dem Gast eine Kurkarte (WiesbadenCard Kurkarte) aus.
Quellen und Prüfstand

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