Hessen
Kurbeitrag in Wiesbaden
- Höhe
- 5,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 Jahren befreit
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
- Wiesbaden (WICM, städtisch): Kurbeitrag
- Kurbeitragssatzung Wiesbaden, gültig ab 27.03.2024 (PDF)
- Informationen für den Übernachtungsgast zum Kurbeitrag, Stand 27.03.2024 (PDF)
- Airbnb Newsroom: Neue Vereinbarung zu Tourismusabgaben in Wiesbaden
- Airbnb-Hilfe-Center: Einzug von Belegungssteuern in Deutschland
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
5 € pro erwachsener Person und Aufenthaltstag (An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag), höchstens für 30 Tage je Gast im Kalenderjahr.
- Höhe
- 5,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.02.2024)
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Seit 1. Februar 2024 zahlen auch Gäste, die nur beruflich oder für Tagungen, Messen, Kurse oder Lehrgänge in Wiesbaden sind.
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 30 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldeformulare bis zum 10. des Folgemonats einreichen, bei quartalsweiser Meldung bis zum 10. des Monats nach Quartalsende.
- Zahlung
- Die in einem Kalendermonat eingezogenen Kurbeiträge bis zum 20. des Folgemonats an die Stadt abführen.
- Einreichung
- Jeden Gast mit dem Meldeformular der Stadt anmelden, schriftlich oder über das elektronische Verfahren der Stadt. Die Durchschriften dienen als Gästeverzeichnis und sind vier Jahre aufzubewahren.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Wiesbaden selbst ein (seit 01.04.2021). Für Airbnb-Buchungen zahlen Sie den Betrag nicht noch einmal. Quelle ansehen
Buchungen über andere Portale und Direktbuchungen versteuern Sie selbst.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Wiesbaden ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Bei Buchungen über Airbnb zieht Airbnb den Kurbeitrag seit 1. April 2021 ein und führt ihn an die Stadt ab. Ob Sie diese Gäste zusätzlich mit dem Meldeformular melden müssen, beschreiben die städtischen Unterlagen nicht. Die Satzung verlangt die Meldung jedes Gastes.
Gut zu wissen
- Gäste unter 18 Jahren zahlen nicht. Mit Schwerbehindertenausweis gilt der halbe Beitrag, notwendige Begleitpersonen sind mit Nachweis befreit.
- Befreit sind u. a. Gäste mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Wiesbaden, Klassen- und Studienfahrten sowie Krankenhauspatienten.
- Der Kurbeitrag muss in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden. Auf Wunsch stellen Sie dem Gast eine Kurkarte (WiesbadenCard Kurkarte) aus.
Quellen und Prüfstand
- Wiesbaden (WICM, städtisch): Kurbeitrag
- Kurbeitragssatzung Wiesbaden, gültig ab 27.03.2024 (PDF)
- Informationen für den Übernachtungsgast zum Kurbeitrag, Stand 27.03.2024 (PDF)
- Airbnb Newsroom: Neue Vereinbarung zu Tourismusabgaben in Wiesbaden
- Airbnb-Hilfe-Center: Einzug von Belegungssteuern in Deutschland
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Wiesbaden.
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