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Hessen

Tourismusbeitrag in Eltville am Rhein

Höhe
2,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 20. des Folgemonats
Kinder
unter 18 frei

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Regeln im Detail

In Eltville am Rhein beträgt der Tourismusbeitrag 2,00 Euro je Aufenthaltstag und Person; An- und Abreisetag zählen als ein Tag, Kinder und Jugendliche unter 18 sind befreit, beruflich Reisende sind seit 01.07.2025 beitragspflichtig. Gastgeber melden jeden Gast unverzüglich an, weisen den Beitrag in der Rechnung gesondert aus, ziehen ihn ein und führen ihn quartalsweise bis zum 20. des Folgemonats ab.

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht
2,00 Euro je Aufenthaltstag und Person (davon 1,00 Euro an die Destinations-Marketing-Organisation der Region Rheingau). Ankunfts- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag. Ganzjährige Erhebung. (gilt seit 01.07.2021)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
Seit der 1. Änderungssatzung (in Kraft 01.07.2025) ist die Befreiung für Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder -ausbildung aufhalten, gestrichen; beruflich Reisende sind beitragspflichtig.
Erhoben seit
01.07.2021
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Beitragsschuld entsteht am Ankunftstag und ist am Tag der Abreise fällig (§ 3). Gäste sind unverzüglich anzumelden; die Meldeformulare sind zum Ende eines jeden Quartals der Stadt zuzuleiten (§ 6). Eingezogene Beiträge sind bis zum 20. des auf das Quartalsende folgenden Monats abzuführen (§ 7).
Zahlung
Meldepflichtige ziehen den Beitrag von den Gästen ein, weisen ihn in der Beherbergungsrechnung gesondert aus und führen ihn an die Stadt ab; sie haften für rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung (§ 7). Ohne Meldepflichtigen zahlt der Gast unmittelbar an die Stadt (§ 3).
Einreichung
Die Meldeformulare mit den vorgeschriebenen Angaben (Name, Anschrift, Ankunfts- und vorgesehener Abreisetag, Unterschrift des Gastes) gehen zum Quartalsende an die Stadt; elektronisch möglich, wenn die Stadt ein einheitliches Verfahren bereitstellt (§ 6).
Betrieb anzeigen
Wer im Erhebungsgebiet Personen gegen Entgelt beherbergt, ist verpflichtet, jeden Ortsfremden unverzüglich anzumelden; ein Gästeverzeichnis ist fortlaufend zu führen und vier Jahre ab Ablauf des Entstehungsjahres aufzubewahren (§ 6).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Eltville am Rhein nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Eltville am Rhein ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Die Stadt darf die Belegung anhand des Gästeverzeichnisses prüfen und sich die Übereinstimmung unterschreiben lassen.
  • Patienten werden bei ärztlichem Attest auf Antrag für die Zeit befreit, in der sie die Einrichtungen nicht nutzen konnten.
  • Die Satzung heißt amtlich Satzung über die Erhebung eines Erholungs- und Tourismusbeitrages (Tourismusbeitragssatzung).
  • Die Festsetzung ergeht unter Vorbehalt der Nachprüfung; bei Verstößen gegen die Mitwirkung ist Schätzung möglich.
Quellen und Prüfstand

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