Hessen
Tourismusbeitrag in Oestrich-Winkel
- Höhe
- 2,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 20. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
- 11.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 11.10.2026.
Einige Angaben für Oestrich-Winkel bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Der Tourismusbeitrag beträgt 2,00 EUR je Person und Aufenthaltstag; An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie beruflich Reisende sind befreit. Der Beitrag ist in der Beherbergungsrechnung gesondert auszuweisen und vierteljährlich bis zum 20. des Folgemonats an die Stadt abzuführen.
- Höhe
- 2,00 € pro Person und Nacht
2,00 EUR je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig im gesamten Stadtgebiet; davon werden 1,00 EUR an die Destinations-Marketing-Organisation der Region Rheingau entrichtet. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind befreit. (gilt seit 29.01.2021) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder -ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten, sind befreit (§ 5 Abs. 1 Nr. 1).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Anmeldung jedes Ortsfremden unverzüglich (§ 6 Abs. 1); Meldeformulare zum Ende eines jeden Quartals an die Stadt (§ 6 Abs. 3); eingezogene Beiträge jeweils bis zum 20. des auf das Quartalsende folgenden Monats abführen (§ 7 Abs. 2).
- Zahlung
- Die Beitragsschuld entsteht am Ankunftstag und ist am Abreisetag fällig (§ 3); der Meldepflichtige zieht den Beitrag ein und führt ihn quartalsweise ab.
- Einreichung
- Schriftlich mit dem von der Stadt vorgegebenen Zusatz zum Meldeformular; elektronisch, wenn die Stadt ein einheitliches Verfahren bereitstellt (§ 6).
- Betrieb anzeigen
- Ein Verzeichnis über die aufgenommenen Gäste ist fortlaufend zu führen und entsprechend § 30 Abs. 4 BMG aufzubewahren.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Oestrich-Winkel nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Oestrich-Winkel ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Beitragspflichtig sind ortsfremde Personen ohne Haupt- oder Nebenwohnsitz in Oestrich-Winkel.
- Der Beitrag ist in der Beherbergungsrechnung gesondert auszuweisen.
- Die Meldepflichtigen haften für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung.
- Ob eine neuere Fassung der Satzung gilt, ist nicht abschließend geprüft; bitte bei der Gemeinde bestätigen.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 11.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Oestrich-Winkel.
Autopilot · in Entwicklung
Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Oestrich-Winkel startet
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