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Hessen

Tourismusbeitrag in Oestrich-Winkel

Höhe
2,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 20. des Folgemonats
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
11.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 11.10.2026.

Einige Angaben für Oestrich-Winkel bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Der Tourismusbeitrag beträgt 2,00 EUR je Person und Aufenthaltstag; An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie beruflich Reisende sind befreit. Der Beitrag ist in der Beherbergungsrechnung gesondert auszuweisen und vierteljährlich bis zum 20. des Folgemonats an die Stadt abzuführen.

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht
2,00 EUR je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig im gesamten Stadtgebiet; davon werden 1,00 EUR an die Destinations-Marketing-Organisation der Region Rheingau entrichtet. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind befreit. (gilt seit 29.01.2021)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder -ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten, sind befreit (§ 5 Abs. 1 Nr. 1).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Anmeldung jedes Ortsfremden unverzüglich (§ 6 Abs. 1); Meldeformulare zum Ende eines jeden Quartals an die Stadt (§ 6 Abs. 3); eingezogene Beiträge jeweils bis zum 20. des auf das Quartalsende folgenden Monats abführen (§ 7 Abs. 2).
Zahlung
Die Beitragsschuld entsteht am Ankunftstag und ist am Abreisetag fällig (§ 3); der Meldepflichtige zieht den Beitrag ein und führt ihn quartalsweise ab.
Einreichung
Schriftlich mit dem von der Stadt vorgegebenen Zusatz zum Meldeformular; elektronisch, wenn die Stadt ein einheitliches Verfahren bereitstellt (§ 6).
Betrieb anzeigen
Ein Verzeichnis über die aufgenommenen Gäste ist fortlaufend zu führen und entsprechend § 30 Abs. 4 BMG aufzubewahren.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Oestrich-Winkel nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Oestrich-Winkel ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Beitragspflichtig sind ortsfremde Personen ohne Haupt- oder Nebenwohnsitz in Oestrich-Winkel.
  • Der Beitrag ist in der Beherbergungsrechnung gesondert auszuweisen.
  • Die Meldepflichtigen haften für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung.
  • Ob eine neuere Fassung der Satzung gilt, ist nicht abschließend geprüft; bitte bei der Gemeinde bestätigen.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 11.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Oestrich-Winkel.

Autopilot · in Entwicklung

Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Oestrich-Winkel startet

Der Autopilot behält Fristen und Beträge für Ihre Unterkunft in Oestrich-Winkel im Blick und rechnet aus Ihren Buchungen aus, was Sie anmelden müssen. Noch gibt es ihn nicht: Mit Ihrer Adresse kommen Sie auf die Warteliste und wir sagen Ihnen einmal Bescheid, sobald er für Oestrich-Winkel startet. Eine E-Mail, keine Werbung.