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Thüringen

Kurbeitrag in Ruhla

Höhe
1,50 €pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
09.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

In Ruhla beträgt der Kurbeitrag 1,50 Euro je Person und Aufenthaltstag (ab dem vollendeten 16. Lebensjahr); Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder unter 16, Dienst- und Geschäftsreisende und Schwerbehinderte (GdB ab 50 %) sind frei. Sie ziehen den Beitrag für die Aufenthaltsdauer ein und melden und führen ihn quartalsweise bis zum 15. des Folgemonats ab.

Höhe
1,50 € pro Person und Nacht
1,50 Euro je Aufenthaltstag für jede Person nach Vollendung des sechzehnten Lebensjahres; Tag des Eintreffens und Tag der Abreise gelten als ein Tag. Kinder bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahres sind befreit. (gilt seit 01.01.2023)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
Dienstreisende und Geschäftsreisende sind von der Kurbeitragspflicht befreit (§ 7 Abs. 1 Nr. 2).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Die Meldeformulare sind quartalsweise bis zum 15. des Folgemonats an die Stadt Ruhla zu übermitteln (§ 10 Abs. 3); der Kurbeitrag ist in derselben Frist quartalsweise abzuführen (§ 12 Abs. 1).
Zahlung
Die gesamte Beitragsschuld ist mit dem Entstehen (Eintreffen) fällig; der Wohnungsgeber zieht sie für die Aufenthaltsdauer ein und führt sie quartalsweise ab; er haftet als Gesamtschuldner (§ 5 Abs. 2, 3, § 12).
Einreichung
Eigene Meldescheinformulare der Stadt Ruhla oder das elektronische Meldescheinverfahren eines Drittanbieters, das die Stadt kostenfrei bereitstellt (§ 10 Abs. 6, § 11).
Betrieb anzeigen
Verzeichnis der aufgenommenen Gäste fortlaufend führen, vier Jahre nach der letzten Eintragung aufbewahren (§ 10 Abs. 4); die Satzung ist im Betrieb deutlich sichtbar auszuhängen (§ 13).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Ruhla nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Ruhla ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreit sind außerdem Personen zu Ausbildungszwecken und Besucher des Familien- und Bekanntenkreises, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden (§ 7 Abs. 1).
  • Auf Antrag befreit werden Begleitpersonen von Schwerbehinderten (Merkzeichen B) und bettlägerig Kranke mit ärztlichem Attest (§ 7 Abs. 2).
  • Jeder Beitragspflichtige erhält nach Zahlung eine Gästekarte der Stadt Ruhla (§ 8).
  • Bricht der Gast vorzeitig ab, erstattet der Wohnungsgeber den Beitrag anteilig auf Antrag vor Abreise (§ 9).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Ruhla.

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