Baden-Württemberg
Kurtaxe in Hayingen
- Höhe
- 0,93 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
0,93 € je Person und Aufenthaltstag (brutto, mit Umsatzsteuer). An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und Passanten bis 2 Tage sind befreit.
- Höhe
- 0,93 € pro Person und Nacht
0,93 € je Person und Aufenthaltstag; An- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag; Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr befreit; wird mit der jeweils geltenden Umsatzsteuer versteuert und brutto mit den Gastgebern abgerechnet. (gilt seit 01.01.2024) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Gäste innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abmelden (§ 8 Abs. 1); die im Kalendermonat fällig gewordenen Beträge bis zum 10. des Folgemonats an die Gemeinde abführen (§ 9 Abs. 2).
- Zahlung
- Einzug beim Gast durch den Beherbergenden und Abführung an die Gemeinde; die Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 7 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldung mit den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken (§ 8 Abs. 4); auf Anforderung Aufschlüsselung der abgeführten Beträge nach Formblatt (§ 9 Abs. 2).
- Betrieb anzeigen
- Befreiungen und Ermäßigungen werden auf Antrag gewährt.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Hayingen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Hayingen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Passanten (nicht länger als 2 Tage, An- und Abreisetag je als Tag) sind befreit.
- Die Beherbergenden haften für vollständigen und richtigen Einzug (§ 9 Abs. 1).
- Kurtaxepflichtige Einwohner zahlen eine Jahreskurtaxe von 27,90 €.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Hayingen.
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