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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Hayingen

Höhe
0,93 €pro Person und Nacht
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

0,93 € je Person und Aufenthaltstag (brutto, mit Umsatzsteuer). An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und Passanten bis 2 Tage sind befreit.

Höhe
0,93 € pro Person und Nacht
0,93 € je Person und Aufenthaltstag; An- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag; Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr befreit; wird mit der jeweils geltenden Umsatzsteuer versteuert und brutto mit den Gastgebern abgerechnet. (gilt seit 01.01.2024)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Gäste innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abmelden (§ 8 Abs. 1); die im Kalendermonat fällig gewordenen Beträge bis zum 10. des Folgemonats an die Gemeinde abführen (§ 9 Abs. 2).
Zahlung
Einzug beim Gast durch den Beherbergenden und Abführung an die Gemeinde; die Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 7 Abs. 1).
Einreichung
Meldung mit den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken (§ 8 Abs. 4); auf Anforderung Aufschlüsselung der abgeführten Beträge nach Formblatt (§ 9 Abs. 2).
Betrieb anzeigen
Befreiungen und Ermäßigungen werden auf Antrag gewährt.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Hayingen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Hayingen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Passanten (nicht länger als 2 Tage, An- und Abreisetag je als Tag) sind befreit.
  • Die Beherbergenden haften für vollständigen und richtigen Einzug (§ 9 Abs. 1).
  • Kurtaxepflichtige Einwohner zahlen eine Jahreskurtaxe von 27,90 €.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Hayingen.

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