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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Sonnenbühl

Höhe
1,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurtaxe im Ortsteil Erpfingen: 1,00 € je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis 16 Jahre und Passanten bis 2 Tage sind befreit. Abführung vierteljährlich.

Höhe
1,00 € pro Person und Nacht
Je Person und Aufenthaltstag ganzjährig 1,00 € inkl. MwSt.; nur im Ortsteil Erpfingen. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr befreit. (gilt seit 01.03.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Fällige Beträge jeweils zum 15.04., 15.07., 15.09. [sic], 15.01. für das vorangegangene Vierteljahr abführen (§ 9 Abs. 3). Anmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise nur für Personen, die länger als zwei Monate aufgenommen werden (§ 8 Abs. 1).
Zahlung
Einzug von den Gästen und Abführung an die Gemeinde; Haftung des Meldepflichtigen (§ 9 Abs. 1).
Einreichung
Meldung mit den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken (§ 8 Abs. 6).
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Sonnenbühl nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Sonnenbühl ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Kurtaxepflichtig sind nur Aufenthalte im Ortsteil Erpfingen.
  • Befreit sind Passanten bis 2 Tage Aufenthalt, Familienbesuche von Einwohnern, Jugendherbergsbesucher unter 18 Jahren und Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten.
  • Für Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Wohnmobile/Chalets sind die Eigentümer kurtaxepflichtig; Einwohner mit Zweitwohnung zahlen eine pauschale Jahreskurtaxe.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Sonnenbühl.

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