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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Wolfegg

Höhe
1,90 €pro Person und Nacht
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 6 Jahren befreit
Zuletzt geprüft
11.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 11.10.2026.

Einige Angaben für Wolfegg bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurtaxe 1,90 EUR je Person und Aufenthaltstag (darin 1,10 EUR ÖPNV-Beitrag). Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind befreit. Gäste innerhalb von 3 Tagen melden, Kurtaxe bis zum 10. des Folgemonats abführen.

Höhe
1,90 € pro Person und Nacht (gilt seit 11.10.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Ortsfremde Personen, die sich aus beruflichen Gründen in der Gemeinde aufhalten, sowie Teilnehmer an Tagungen, Lehrgängen und Kursen werden durch Mitteilung befreit (§ 4 Abs. 2 Nr. 1, 2).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
An- bzw. Abmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 8 Abs. 1); Abführung bis zum 10. des Folgemonats (§ 9 Abs. 2).
Zahlung
Meldepflichtige ziehen die Kurtaxe ein und führen sie ab, Haftung für vollständigen und richtigen Einzug (§ 9 Abs. 1); auf Aufforderung Aufschlüsselung nach Formblatt der Gemeinde.
Einreichung
Meldung über das elektronische Meldeverfahren der Gemeinde (Feratel) oder auf Vordrucken der Gemeinde (§ 8 Abs. 7, 8).
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Wolfegg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Wolfegg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreit sind außerdem Tagesbesucher, Familienbesuche ohne Nutzung der Kureinrichtungen und Schwerbehinderte mit 100 % Erwerbsminderung.
  • Ermäßigungen nach § 5 werden nur auf Antrag gewährt.
  • Das genaue Inkrafttreten der Satzung (jüngstes belegtes Datum: 01.07.2025) steht nicht in der Quelle; die Sätze gelten laut der veröffentlichten Satzung, für Zeiträume vor dem 11.10.2026 ist der Tarif nicht belegt.
  • Ob eine neuere Fassung der Satzung gilt, ist nicht abschließend geprüft; bitte bei der Gemeinde bestätigen.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 11.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Wolfegg.

Autopilot · in Entwicklung

Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Wolfegg startet

Der Autopilot behält Fristen und Beträge für Ihre Unterkunft in Wolfegg im Blick und rechnet aus Ihren Buchungen aus, was Sie anmelden müssen. Noch gibt es ihn nicht: Mit Ihrer Adresse kommen Sie auf die Warteliste und wir sagen Ihnen einmal Bescheid, sobald er für Wolfegg startet. Eine E-Mail, keine Werbung.