Baden-Württemberg
Kurtaxe in Wolfegg
- Höhe
- 1,90 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 6 Jahren befreit
- Zuletzt geprüft
- 11.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 11.10.2026.
Einige Angaben für Wolfegg bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurtaxe 1,90 EUR je Person und Aufenthaltstag (darin 1,10 EUR ÖPNV-Beitrag). Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind befreit. Gäste innerhalb von 3 Tagen melden, Kurtaxe bis zum 10. des Folgemonats abführen.
- Höhe
- 1,90 € pro Person und Nacht (gilt seit 11.10.2026)
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Ortsfremde Personen, die sich aus beruflichen Gründen in der Gemeinde aufhalten, sowie Teilnehmer an Tagungen, Lehrgängen und Kursen werden durch Mitteilung befreit (§ 4 Abs. 2 Nr. 1, 2).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- An- bzw. Abmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 8 Abs. 1); Abführung bis zum 10. des Folgemonats (§ 9 Abs. 2).
- Zahlung
- Meldepflichtige ziehen die Kurtaxe ein und führen sie ab, Haftung für vollständigen und richtigen Einzug (§ 9 Abs. 1); auf Aufforderung Aufschlüsselung nach Formblatt der Gemeinde.
- Einreichung
- Meldung über das elektronische Meldeverfahren der Gemeinde (Feratel) oder auf Vordrucken der Gemeinde (§ 8 Abs. 7, 8).
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Wolfegg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Wolfegg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Befreit sind außerdem Tagesbesucher, Familienbesuche ohne Nutzung der Kureinrichtungen und Schwerbehinderte mit 100 % Erwerbsminderung.
- Ermäßigungen nach § 5 werden nur auf Antrag gewährt.
- Das genaue Inkrafttreten der Satzung (jüngstes belegtes Datum: 01.07.2025) steht nicht in der Quelle; die Sätze gelten laut der veröffentlichten Satzung, für Zeiträume vor dem 11.10.2026 ist der Tarif nicht belegt.
- Ob eine neuere Fassung der Satzung gilt, ist nicht abschließend geprüft; bitte bei der Gemeinde bestätigen.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 11.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Wolfegg.
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