Baden-Württemberg
Kurtaxe in Bad Wurzach
- Höhe
- ab 1,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Ortsteil
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Bad Wurzach bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag 2,00 EUR am Zentralort und 1,00 EUR in den Stadtteilen. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sowie Studenten/Auszubildende bis zum vollendeten 27. Lebensjahr sind befreit; ab dem 43. Tag entfällt die Kurtaxe.
- Höhe
- ab 1,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Ortsteil
2,00 EUR je Person und Aufenthaltstag am Zentralort, 1,00 EUR in den Stadtteilen Arnach, Dietmanns, Eintürnen, Gospoldshofen, Haidgau, Hauerz, Seibranz, Unterschwarzach und Ziegelbach. Ankunfts- und Abreisetag zusammen gelten als ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Ortsfremde Personen, die sich aus beruflichen Gründen in der Stadt aufhalten, werden auf Antrag befreit (§ 4 Abs. 2 a); ebenso Teilnehmer an Tagungen, Lehrgängen und Kursen.
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 42 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Gäste sind innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abzumelden (§ 8 Abs. 1). Eine Frist für die Abführung ist im Auszug nicht genannt.
- Zahlung
- Die Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 7); der Meldepflichtige zieht sie ein und führt sie an die Stadtverwaltung ab (§ 9 Abs. 1).
- Einreichung
- Elektronische Gastanmeldung über Zugangsdaten eines Drittanbieters von der Bad Wurzach Info (§ 9 Abs. 2).
- Betrieb anzeigen
- Beherbergung gegen Entgelt bzw. Ferienwohnung ist meldepflichtig (§ 8 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Wurzach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Wurzach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Befreit sind auch Familienbesuche von Einwohnern, die unentgeltlich aufgenommen werden und keine Kurmittel in Anspruch nehmen (§ 4 Abs. 1 b).
- Auf Antrag befreit: Schwerbehinderte mit 100 % Erwerbsminderung, nachgewiesen Kranke und Begleitpersonen, Ordensangehörige (§ 4 Abs. 2).
- Handschriftlich ausgefüllte Gästekarten des elektronischen Verfahrens sind ungültig (§ 9 Abs. 2).
- Der Gastgeber haftet für vollständigen und richtigen Einzug (§ 9 Abs. 1).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Wurzach.
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