Bayern
Kurbeitrag in Bad Windsheim
- Höhe
- 2,90 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Bad Windsheim bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
2,90 € je Person und Aufenthaltstag ab 16 Jahren, Kinder darunter frei. An- und Abreisetag zählen als ein Tag, angefangene Tage als volle Tage. Im Kurbeitrag ist die Mehrwertsteuer enthalten.
- Höhe
- 2,90 € pro Person und Nacht
2,90 € je Aufenthaltstag und Person ab dem 16. Lebensjahr; Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind befreit. Angefangene Tage gelten als volle Tage. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Abführung spätestens einen Tag nach Abreise des Kurbeitragspflichtigen oder bei späterer Meldung mit dieser; die Stadt kann Abführung am Monatsende zulassen (§ 6 Abs. 2).
- Zahlung
- Beherberger heben den Kurbeitrag ein, führen ihn an die Stadt ab und haften für den Eingang (§ 6 Abs. 1).
- Einreichung
- Beitragspflichtige schriftlich bzw. elektronisch melden, sofern sie sich nicht selbst gemeldet haben (§ 6 Abs. 1).
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Windsheim nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Windsheim ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Kurgebiet ist das Stadtgebiet ohne u. a. Berolzheim, Erkenbrechtshofen, Humprechtsau, Ickelheim, Külsheim, Lenkersheim, Oberntief, Rüdisbronn, Unterntief, Wiebelsheim.
- Für Zweitwohnungsinhaber kann ein Jahrespauschalbeitrag vereinbart werden.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Windsheim.
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