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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Bad Mergentheim

Höhe
ab 2,30 €pro Person und Nacht, je nach Kurbezirk
Anmeldung
je Aufenthaltspätestens am Anreisetag
Kinder
unter 18 frei

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurtaxe je Person und Aufenthaltstag: 3,50 Euro im Kurbezirk I, 2,30 Euro im Kurbezirk II (ab 01.01.2026). Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Der Vermieter meldet die Gäste spätestens am Anreisetag elektronisch und führt die Kurtaxe monatlich bis zum 15. des Folgemonats an die Kurverwaltung ab.

Höhe
ab 2,30 € pro Person und Nacht, je nach Kurbezirk
Kurtaxe je Person und Aufenthaltstag: Kurbezirk I 3,50 Euro, Kurbezirk II 2,30 Euro (inkl. 7 % USt). Ankunfts- und Abreisetag zusammen zählen als ein Aufenthaltstag. Höchstens 42 Tage (Kurbezirk I) bzw. 28 Tage (Kurbezirk II) je Kalenderjahr. (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
Ortsfremde Personen, die sich aus beruflichen Gründen im Erhebungsgebiet aufhalten, werden auf Antrag befreit (Antrag binnen drei Werktagen nach Ankunft bei der Kurverwaltung, § 5 Abs. 2 Nr. 1). Nach § 2 Abs. 2 Satz 2 sind Teilnehmer an Tagungen jedoch kurtaxepflichtig; § 5 Abs. 2 Nr. 2 befreit Tagungsteilnehmer auf Antrag.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung spätestens am Tag der Anreise in der zur Verfügung gestellten Software (§ 9 Abs. 8); Abführung der im Kalendermonat fällig gewordenen Beträge bis zum 15. des Folgemonats (§ 10 Abs. 3).
Zahlung
Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 8 Abs. 1); Vermieter zieht ein und führt an die Kurverwaltung als Zahlstelle der Stadt ab (§ 10 Abs. 1); er haftet für vollständigen und richtigen Einzug.
Einreichung
Elektronisch über die von der Stadt bereitgestellte Software; wer keinen Internetanschluss hat, erfasst in der Kurverwaltung oder Tourist-Info (§ 9 Abs. 8, 9).
Betrieb anzeigen
Meldepflichtig ist, wer Personen gegen Entgelt beherbergt oder Wohnung als Ferienwohnung überlässt; An- und Abmeldung innerhalb eines Tages nach Ankunft bzw. Abreise (§ 9 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Mergentheim nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Mergentheim ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreiung für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
  • Höchstens 42 Kurtaxetage im Kurbezirk I bzw. 28 im Kurbezirk II je Kalenderjahr.
  • Befreit sind auch Familienbesuche von Einwohnern (unentgeltlich im Haushalt) und Begleitpersonen in Akutkliniken.
  • Meldedaten: Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, An- und Abreisetag (ggf. GdB, Ort der Berufstätigkeit).
  • Weigert sich ein Gast zu zahlen, ist dies der Stadt und der Kurverwaltung unverzüglich mit Name und Adresse zu melden.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Mergentheim.

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