Baden-Württemberg
Übernachtungssteuer in Weikersheim
- Höhe
- 2,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- jährlichbis zum 30. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Örtliche Übernachtungssteuer von 2,00 Euro pro Übernachtung und Gast ab 01.05.2026. Steuerschuldner ist der Betreiber; er gibt je Kalenderjahr eine Steueranmeldung ab, spätestens 30 Tage nach Ablauf des Jahres, und zahlt am 30. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums.
- Höhe
- 2,00 € pro Person und Nacht
Übernachtungssteuer 2,00 Euro pro Übernachtung und Beherbergungsgast. Bei ununterbrochener Belegung im selben Betrieb längstens für zwei Monate. (gilt seit 01.05.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
- Erhoben seit
- 01.05.2026
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Steueranmeldung bis zum 30. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums (Kalenderjahr) mit Gesamtzahl der steuerpflichtigen und Anzahl der steuerfreien Übernachtungen (§ 7 Abs. 1, 3); fällig am 30. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums (§ 8 Abs. 1).
- Zahlung
- Zahlung an die Stadt Weikersheim am 30. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums; bei Steuerbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe.
- Einreichung
- Amtlicher Vordruck (Steueranmeldung zur Übernachtungsteuer) an Stadt Weikersheim, Steueramt, Marktplatz 7, 97990 Weikersheim; je Beherbergungsbetrieb eine gesonderte Anmeldung.
- Betrieb anzeigen
- Beginn und Ende der Tätigkeit, Betreiberwechsel und Verlegung sind vor Eintritt des Ereignisses dem Steueramt anzuzeigen (§ 7 Abs. 9).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Weikersheim nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Weikersheim ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Steuerschuldner ist der Betreiber des Beherbergungsbetriebs, nicht der Gast.
- Namen und Aufenthaltsdauer aller Gäste sind aufzuzeichnen; Nachweise vier Kalenderjahre aufbewahren.
- Belegungen, die einen Wohnsitz im Sinne des Melderechts begründen, werden nicht besteuert.
- Änderungen für einen Anmeldezeitraum sind innerhalb eines Monats per geänderter Anmeldung mitzuteilen.
Quellen und Prüfstand
- Stadt Weikersheim – Übernachtungssteuersatzung vom 26.03.2026
- Stadt Weikersheim – Steueranmeldung der Übernachtungssteuer
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Weikersheim.
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