Gastgeberklar Ort prüfen

Baden-Württemberg

Übernachtungssteuer in Weikersheim

Höhe
2,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
jährlichbis zum 30. des Folgemonats
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

Buchung in Weikersheim berechnen

Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

Als Kleinunternehmer ausgeschaltet lassen

Berechnen Sie solche Buchungen regelmäßig?

Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Weikersheim auswerten

Nächste Fristen

Regeln im Detail

Örtliche Übernachtungssteuer von 2,00 Euro pro Übernachtung und Gast ab 01.05.2026. Steuerschuldner ist der Betreiber; er gibt je Kalenderjahr eine Steueranmeldung ab, spätestens 30 Tage nach Ablauf des Jahres, und zahlt am 30. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums.

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht
Übernachtungssteuer 2,00 Euro pro Übernachtung und Beherbergungsgast. Bei ununterbrochener Belegung im selben Betrieb längstens für zwei Monate. (gilt seit 01.05.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Erhoben seit
01.05.2026
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Steueranmeldung bis zum 30. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums (Kalenderjahr) mit Gesamtzahl der steuerpflichtigen und Anzahl der steuerfreien Übernachtungen (§ 7 Abs. 1, 3); fällig am 30. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums (§ 8 Abs. 1).
Zahlung
Zahlung an die Stadt Weikersheim am 30. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums; bei Steuerbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe.
Einreichung
Amtlicher Vordruck (Steueranmeldung zur Übernachtungsteuer) an Stadt Weikersheim, Steueramt, Marktplatz 7, 97990 Weikersheim; je Beherbergungsbetrieb eine gesonderte Anmeldung.
Betrieb anzeigen
Beginn und Ende der Tätigkeit, Betreiberwechsel und Verlegung sind vor Eintritt des Ereignisses dem Steueramt anzuzeigen (§ 7 Abs. 9).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Weikersheim nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Weikersheim ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Steuerschuldner ist der Betreiber des Beherbergungsbetriebs, nicht der Gast.
  • Namen und Aufenthaltsdauer aller Gäste sind aufzuzeichnen; Nachweise vier Kalenderjahre aufbewahren.
  • Belegungen, die einen Wohnsitz im Sinne des Melderechts begründen, werden nicht besteuert.
  • Änderungen für einen Anmeldezeitraum sind innerhalb eines Monats per geänderter Anmeldung mitzuteilen.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Weikersheim.

Autopilot · in Entwicklung

Und bald müssen Sie nicht einmal mehr rechnen.

Zum Start informieren lassen