Bayern
Kurbeitrag in Flintsbach am Inn
- Höhe
- 1,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Der Kurbeitrag beträgt 1,00 € je Person ab 16 Jahren und Aufenthaltstag; An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Kinder und Jugendliche unter 16 sowie Schwerbehinderte ab 80 % mit Begleitperson sind befreit. Abführung spätestens einen Tag nach Abreise.
- Höhe
- 1,00 € pro Person und Nacht
1,00 € je Person und Aufenthaltstag für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr; Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr befreit. Umsatzsteuer enthalten. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Abführung spätestens einen Tag nach der Abreise oder bei späterer Meldung mit dieser (§ 6 Abs. 2); die Gemeinde kann Abführung erst zum Monatsende zulassen.
- Zahlung
- Abführung an die Gemeinde; Gastgeber haftet für den vollständigen Eingang.
- Einreichung
- Meldung der Beitragspflichtigen schriftlich oder elektronisch (§ 6 Abs. 1).
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Flintsbach am Inn nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Flintsbach am Inn ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Kurgebiet sind nur bestimmte Gemeindeteile (u. a. Flintsbach, Asten, Au, Bauer a. Berg, Erlach, Falkenstein, Fischbach a. Inn ohne Niederaudorf, Petersberg, Regau, Tiefenbach, Wagnerberg).
- Zweitwohnungsbesitzer zahlen jährlich pauschal 50 €.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Flintsbach am Inn.
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