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Bayern

Kurbeitrag in Flintsbach am Inn

Höhe
1,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Der Kurbeitrag beträgt 1,00 € je Person ab 16 Jahren und Aufenthaltstag; An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Kinder und Jugendliche unter 16 sowie Schwerbehinderte ab 80 % mit Begleitperson sind befreit. Abführung spätestens einen Tag nach Abreise.

Höhe
1,00 € pro Person und Nacht
1,00 € je Person und Aufenthaltstag für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr; Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr befreit. Umsatzsteuer enthalten. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Abführung spätestens einen Tag nach der Abreise oder bei späterer Meldung mit dieser (§ 6 Abs. 2); die Gemeinde kann Abführung erst zum Monatsende zulassen.
Zahlung
Abführung an die Gemeinde; Gastgeber haftet für den vollständigen Eingang.
Einreichung
Meldung der Beitragspflichtigen schriftlich oder elektronisch (§ 6 Abs. 1).
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Flintsbach am Inn nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Flintsbach am Inn ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Kurgebiet sind nur bestimmte Gemeindeteile (u. a. Flintsbach, Asten, Au, Bauer a. Berg, Erlach, Falkenstein, Fischbach a. Inn ohne Niederaudorf, Petersberg, Regau, Tiefenbach, Wagnerberg).
  • Zweitwohnungsbesitzer zahlen jährlich pauschal 50 €.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Flintsbach am Inn.

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