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Bayern

Kurbeitrag in Oberaudorf

Höhe
2,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurbeitrag 2,00 € je Aufenthaltstag ab 16 Jahren; Kinder und Jugendliche unter 16 sind befreit, müssen aber gemeldet werden. An- und Abreisetag zusammen sind ein Tag. Meldung bis zum auf die Ankunft folgenden Werktag, Abführung spätestens einen Tag nach Abreise.

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht
2,00 € je Aufenthaltstag und Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr; Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit (Meldung bleibt Pflicht). An- und Abreisetag zusammen gelten als ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
Personen, die sich zu beruflichen Zwecken in der Gemeinde Oberaudorf aufhalten, sind von der Entrichtung befreit (die Meldung entfällt nicht).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung bis zu dem auf die Ankunft folgenden Werktag (§ 6 Abs. 2 und 3); Abführung spätestens einen Tag nach der Abreise, die Gemeinde kann Abführung nach Zustellung der monatlichen Beitragsabrechnung zulassen (§ 6 Abs. 4).
Zahlung
Der Gastgeber zieht den Kurbeitrag ein und haftet für den vollständigen Eingang (§ 6 Abs. 1).
Einreichung
Betriebe ab 10 Betten melden ausschließlich über das kostenlose elektronische System der Gemeinde; Betriebe unter 10 Betten per Meldeschein oder elektronisch (§ 6 Abs. 2 und 3).
Betrieb anzeigen
Meldung der Beitragspflichtigen sowie aller Personen nach § 4 Abs. 3 und 4 (§ 6 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Oberaudorf nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Oberaudorf ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreite Personen (Kinder, Berufstätige, Schwerbehinderte ab 80 %) müssen trotzdem gemeldet werden.
  • Im Kurbeitrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Oberaudorf.

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