Bayern
Kurbeitrag in Oberaudorf
- Höhe
- 2,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurbeitrag 2,00 € je Aufenthaltstag ab 16 Jahren; Kinder und Jugendliche unter 16 sind befreit, müssen aber gemeldet werden. An- und Abreisetag zusammen sind ein Tag. Meldung bis zum auf die Ankunft folgenden Werktag, Abführung spätestens einen Tag nach Abreise.
- Höhe
- 2,00 € pro Person und Nacht
2,00 € je Aufenthaltstag und Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr; Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit (Meldung bleibt Pflicht). An- und Abreisetag zusammen gelten als ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Personen, die sich zu beruflichen Zwecken in der Gemeinde Oberaudorf aufhalten, sind von der Entrichtung befreit (die Meldung entfällt nicht).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung bis zu dem auf die Ankunft folgenden Werktag (§ 6 Abs. 2 und 3); Abführung spätestens einen Tag nach der Abreise, die Gemeinde kann Abführung nach Zustellung der monatlichen Beitragsabrechnung zulassen (§ 6 Abs. 4).
- Zahlung
- Der Gastgeber zieht den Kurbeitrag ein und haftet für den vollständigen Eingang (§ 6 Abs. 1).
- Einreichung
- Betriebe ab 10 Betten melden ausschließlich über das kostenlose elektronische System der Gemeinde; Betriebe unter 10 Betten per Meldeschein oder elektronisch (§ 6 Abs. 2 und 3).
- Betrieb anzeigen
- Meldung der Beitragspflichtigen sowie aller Personen nach § 4 Abs. 3 und 4 (§ 6 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Oberaudorf nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Oberaudorf ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Befreite Personen (Kinder, Berufstätige, Schwerbehinderte ab 80 %) müssen trotzdem gemeldet werden.
- Im Kurbeitrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Oberaudorf.
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