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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Blumberg

Höhe
2,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 2 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 6 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

2,00 € je Person und Aufenthaltstag ab vollendetem 6. Lebensjahr; Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind befreit. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kurtaxe wird bis zum 10. des Folgemonats abgeführt.

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht
2,00 € je Person und Aufenthaltstag mit KONUS für Personen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben. Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei
Berufliche Übernachtungen
Auf Antrag befreit: Personen, die sich aus beruflichen Gründen in der Stadt aufhalten (§ 4 Abs. 2 Nr. 1). Ortsfremde Tagungsteilnehmer sind grundsätzlich kurtaxepflichtig (§ 2 Abs. 2).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
An- bzw. Abmeldung innerhalb von 2 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); im Laufe eines Kalendermonats fällig gewordene Beträge bis zum 10. des folgenden Monats abführen (§ 8 Abs. 3).
Zahlung
Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 6); Gastgeber ziehen sie ein und führen sie an die Stadt ab (§ 8 Abs. 1).
Einreichung
Meldung mit den von der Stadt ausgegebenen Vordrucken (§ 7 Abs. 6).
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Blumberg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Blumberg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Der Gastgeber muss dem Gast nach der Ankunft eine Gästekarte aushändigen (§ 5 Abs. 1).
  • Gastgeber haften für vollständigen und richtigen Einzug (§ 8 Abs. 1).
  • Die Stadt darf in den Betrieben Kontrollen durchführen (§ 8 Abs. 4).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Blumberg.

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