Baden-Württemberg
Kurtaxe in Blumberg
- Höhe
- 2,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 2 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 6 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Buchung in Blumberg berechnen
Berechnen Sie solche Buchungen regelmäßig?
Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.
Abgabe–
Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Blumberg auswerten
Nächste Fristen
Regeln im Detail
2,00 € je Person und Aufenthaltstag ab vollendetem 6. Lebensjahr; Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind befreit. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kurtaxe wird bis zum 10. des Folgemonats abgeführt.
- Höhe
- 2,00 € pro Person und Nacht
2,00 € je Person und Aufenthaltstag mit KONUS für Personen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben. Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Auf Antrag befreit: Personen, die sich aus beruflichen Gründen in der Stadt aufhalten (§ 4 Abs. 2 Nr. 1). Ortsfremde Tagungsteilnehmer sind grundsätzlich kurtaxepflichtig (§ 2 Abs. 2).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- An- bzw. Abmeldung innerhalb von 2 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); im Laufe eines Kalendermonats fällig gewordene Beträge bis zum 10. des folgenden Monats abführen (§ 8 Abs. 3).
- Zahlung
- Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 6); Gastgeber ziehen sie ein und führen sie an die Stadt ab (§ 8 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldung mit den von der Stadt ausgegebenen Vordrucken (§ 7 Abs. 6).
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Blumberg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Blumberg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Der Gastgeber muss dem Gast nach der Ankunft eine Gästekarte aushändigen (§ 5 Abs. 1).
- Gastgeber haften für vollständigen und richtigen Einzug (§ 8 Abs. 1).
- Die Stadt darf in den Betrieben Kontrollen durchführen (§ 8 Abs. 4).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Blumberg.
Weitere Orte in der Nähe
Alle 435 OrteAutopilot · in Entwicklung