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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Oberried

Höhe
2,10 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Oberried bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurtaxe 2,10 € je Person und Aufenthaltstag (einschließlich Mehrwertsteuer). Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr sind befreit.

Höhe
2,10 € pro Person und Nacht
Je Person und Aufenthaltstag 2,10 € einschließlich Mehrwertsteuer; Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag; Kinder bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr befreit. (gilt seit 01.01.2024)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
An- bzw. Abmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1). Eine Frist zur Abführung ist im Auszug nicht genannt.
Zahlung
Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig; Meldepflichtige ziehen ein und führen an die Gemeinde ab, nach Bescheiderstellung (§ 6 Abs. 1, § 8).
Einreichung
Meldung im elektronischen Meldeverfahren der Gemeinde (§ 7 Abs. 6).
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Oberried nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Oberried ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreit: Familienbesuche bei Einwohnern ohne Nutzung von Kureinrichtungen, Schullandheimteilnehmer, Schwerbehinderte mit 100 % Erwerbsminderung sowie Kranke mit ärztlichem Zeugnis.
  • KONUS-Gästekarte für kostenlose Nutzung des ÖPNV im Schwarzwald.
  • Dauercamper und Einwohner mit Nebenwohnung zahlen Jahrespauschale 46,00 €.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Oberried.

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