Baden-Württemberg
Kurtaxe in Oberried
- Höhe
- 2,10 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Oberried bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurtaxe 2,10 € je Person und Aufenthaltstag (einschließlich Mehrwertsteuer). Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr sind befreit.
- Höhe
- 2,10 € pro Person und Nacht
Je Person und Aufenthaltstag 2,10 € einschließlich Mehrwertsteuer; Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag; Kinder bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr befreit. (gilt seit 01.01.2024) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- An- bzw. Abmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1). Eine Frist zur Abführung ist im Auszug nicht genannt.
- Zahlung
- Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig; Meldepflichtige ziehen ein und führen an die Gemeinde ab, nach Bescheiderstellung (§ 6 Abs. 1, § 8).
- Einreichung
- Meldung im elektronischen Meldeverfahren der Gemeinde (§ 7 Abs. 6).
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Oberried nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Oberried ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Befreit: Familienbesuche bei Einwohnern ohne Nutzung von Kureinrichtungen, Schullandheimteilnehmer, Schwerbehinderte mit 100 % Erwerbsminderung sowie Kranke mit ärztlichem Zeugnis.
- KONUS-Gästekarte für kostenlose Nutzung des ÖPNV im Schwarzwald.
- Dauercamper und Einwohner mit Nebenwohnung zahlen Jahrespauschale 46,00 €.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Oberried.
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